29.12.2012 | 18:30:00 | ID: 14252 | Ressort: Ernährung | Obst & Gemüse

Ergebnisse zu Pestizidrückständen in Trauben vorgestellt

Stuttgart (agrar-PR) - Verbraucherminister Alexander Bonde: „Tafeltrauben sind immer noch zu häufig mit Pestiziden belastet - Erzeugerberatung wird intensiviert“ - Keine Rückstandsprobleme bei Bio-Trauben
In den letzten Jahren waren wiederholt zu hohe Pestizidmengen auf Tafeltrauben nachgewiesen worden, deswegen hat die Lebensmittelüberwachung auch 2012 diese Trauben untersucht. „Es ist sehr unerfreulich, dass sich die Rückstandssituation, insbesondere bei konventionellen Tafeltrauben, nicht verbessert hat. Aus diesem Grund müssen die Beratungsmaßnahmen bei den Erzeugern intensiviert werden. Vor allem sollten Weintrauben, die für die Weinherstellung gedacht sind, nicht als Tafeltrauben verkauft werden“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde am Freitag (28. Dezember) in Stuttgart.

Neben Höchstmengenüberschreitungen seien bei Tafeltrauben auch nicht zugelassene Pestizide gefunden worden. Daher würden auch im nächsten Jahr Tafeltrauben wieder verstärkt untersucht und Verstöße sanktioniert.


Keltertrauben besser nicht als Tafeltrauben anbieten

Die Lebensmittelüberwachung hat 90 konventionell und 26 biologisch erzeugte Tafeltraubenproben unterschiedlicher Herkunft auf Rückstände von etwa 600 Pestiziden untersucht. Bei Bio-Trauben gab es keinerlei Probleme mit Pestizidrückständen. Dagegen wurden neun Prozent der konventionellen Proben wegen Höchstmengenüberschreitungen beanstandet, davon deutlich mehr einheimische Ware (21 Prozent) als ausländische Ware (fünf Prozent).

„Zwar ist keine der beanstandeten Proben als gesundheitlich bedenklich einzustufen. Trotzdem liegen hier klare Verstöße gegen das Lebensmittelrecht vor, was sehr ärgerlich ist, weil diese leicht zu vermeiden wären“, so Bonde. Denn ein Grund für die hohe Beanstandungsquote sei, dass einheimisch angebaute Trauben zur Weinbereitung dem Verbraucher unerlaubterweise teilweise zum Direktverzehr, also als Tafeltrauben angeboten werden.

Für Tafeltrauben gelten jedoch teilweise strengere Grenzwerte als für Keltertrauben, weil diese mit der Schale gegessen werden. Bei Keltertrauben werden Schalenreste mit anhaftenden Pestiziden bei der Verarbeitung entfernt.

Ein weiteres Problem sei, dass für Keltertrauben Pestizide verwendet werden dürfen, die für Tafeltrauben nicht erlaubt sind. Bei 42 Prozent der heimischen Proben seien jedoch nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel nachgewiesen worden. „So gut Keltertrauben schmecken: Die Regeln sind andere als bei Tafeltrauben. Keltertrauben dürfen nur dann als Tafeltrauben angeboten werden, wenn sie alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen“, erklärte der Verbraucherminister.


Erzeugerberatung wird intensiviert

Um den Winzerinnen und Winzern die Problematik der unterschiedlichen Höchstmengenregelungen und zugelassenen Pflanzenschutzmittel bei Kelter- und Tafeltrauben noch stärker bewusst zu machen, werde unabhängig von rechtlichen Maßnahmen und Sanktionen die Aufklärung der Erzeuger durch die Weinbauberater bei den zuständigen unteren Verwaltungsbehörden intensiviert.

Hintergrundinformationen:

Der ausführliche Ergebnisbericht ist im Internet unter www.ua-bw.de abrufbar. Direktlink: http://www.cvuas.de/pub/beitrag.asp?subid=1&Thema_ID=5&ID=1639.

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