13.03.2024 | 16:35:00 | ID: 38994 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Schmitt: Verzicht auf Stilllegung der richtige Schritt

Mainz (agrar-PR) - Die Europäische Kommission hat entschieden, dass Landwirte in diesem Jahr auf eine Stilllegung von 4 Prozent ihrer Ackerflächen verzichten dürfen, und trotzdem EU-Agrarförderung erhalten. Die rheinland-pfälzische Landwirtschafts- und Weinbauministerin Daniela Schmitt begrüßte diesen Schritt ausdrücklich. In der Aktuellen Debatte des rheinland-pfälzischen Landtags kritisierte sie aber den späten Zeitpunkt des Beschlusses und forderte eine Verlängerung der Ausnahme für die gesamte Förderperiode bis 2027. Planungssicherheit sei für die Betriebe von größter Bedeutung. Dies wolle Schmitt auch auf der anstehenden Agrarministerkonferenz in dieser Woche deutlich machen.

„Ich befürworte diese Flexibilisierung für die Landwirtinnen und Landwirte. Doch ich kritisiere deutlich den späten Zeitpunkt der Entscheidung auf EU-Ebene, der den Berufsstand vor große Herausforderungen stellt“, sagte die Ministerin. Auf den Höfen stehe der Anbauplan lange fest. „Wer sich jetzt also diese Regelung zu Nutze machen will, muss nochmal Arbeit in erheblichem Umfang reinstecken“, sagte Schmitt, die sich in der Vergangenheit mehrfach für das Aussetzen der Reglung stark gemacht hatte

Planungssicherheit sei angesichts der herausfordernden Lage vieler Betriebe oberstes Gebot: „In diesem Sinne wäre eine Verstetigung der Ausnahme zu GLÖZ 8 wünschenswert – damit wir nicht nächstes Jahr wieder die gleichen Diskussionen führen. Die aktuelle Regelung sollte für die ganze Förderperiode gelten, also bis 2027, und genau darüber werden wir diese Woche bei der Agrarministerkonferenz debattieren.“

Ziel müsse es weiterhin sein, ein attraktives Gesamtpaket für den landwirtschaftlichen Sektor zu schnüren. „Dazu gehört auch der Wegfall von bürokratischen Auflagen über den wir mit dem Bund verhandeln werden“, sagte Schmitt.

In Rheinland-Pfalz habe man schon einzelne Dokumentationspflichten abgeschafft und ermögliche seit Ende Februar dieses Jahres Weinbaubetrieben eine flexiblere Stilllegung von Rebflächen bis zu sechs Jahren (statt bisher drei) ohne Verlust der Pflanzrechte.

Auch steuerliche Entlastungen seien für den Sektor, der naturgemäß großen Einkommensschwankungen unterliege, von größter Bedeutung. „Deshalb setze ich mich in der aktuellen Debatte für die dauerhafte Wiedereinführung der Tarifglättung bereits ab 2024 ein“, sagte Schmitt. Dies würde den landwirtschaftlichen Betrieben wieder die Möglichkeit geben, den Gewinn eines Wirtschaftsjahres auf drei statt auf zwei Jahre zu verteilen. Deren Kompromissbereitschaft, ein passendes Gesamtpaket auf die Beine zu stellen, sei das richtige Zeichen: „Diesen Pfad des lösungsorientierten Miteinander sollten wir auch auf der anstehenden AMK in dieser Woche aufgreifen und fortführen.“

Hintergrund Aussetzung GLÖZ 8

Die Konditionalität, die für fast 90 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche in der EU gilt, funktioniert nach einem klaren Prinzip. Will ein Betrieb Fördermittel aus der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) erhalten, muss er die Einhaltung von neun Umwelt- und Klimastandards, auch bekannt als GLÖZ-Standards („guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand“), sicherstellen. Ein Aspekt des GLÖZ-Standards 8 betrifft den Mindestanteil an Ackerland für nichtproduktive Flächen oder Landschaftselemente. Konkret müssen Betriebe 4 Prozent ihrer Flächen stilllegen, um GLÖZ 8 gerecht zu werden. Diese Reglung wurde nun ausgesetzt. Ein bäuerlicher Betrieb erfüllt die GLÖZ-8-Anforderung auch dann, wenn er 4 Prozent des Ackerlandes nicht brachliegend lässt, sondern stattdessen stickstoffbindende Pflanzen wie beispielsweise Klee oder typische Zwischenfrüchte ohne Pflanzenschutzmittel anbaut. Die Landwirte haben die Flexibilität, die Anforderung auch durch brachliegende oder nichtproduktive Flächen zu erfüllen, wenn sie dies bevorzugen.

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