28.02.2023 | 11:44:00 | ID: 35609 | Ressort: Landwirtschaft | Pflanze

Übersichtskarte Rote Gebiete: Welche Auflagen gelten auf nitratbelasteten Flächen?

Stuttgart (agrar-PR) - Auf Basis der im September 2022 im Bundesrat verabschiedeten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) weisen die Bundesländer aktuell die nitrat- und phosphatsensiblen Gebiete neu aus. Eine Übersichtkarte der Roten Gebiete sowie Nitrat-Messstellen hat Proplanta online gestellt.

Auf den nitratbelasteten Gebieten, das heißt in denen der Nitratgehalt des Grundwasser höher ist als 50 mg pro Liter, müssen Landwirte auf allen landwirtschaftlich genutzten Flächen ihres Betriebs neun zusätzliche Auflagen bei der Dügung einhalten. Sieben Maßnahmen sind bundeseinheitlich (I–VII), und mindestens zwei Maßnahmen (VIII–IX) muss jedes Bundesland mittels der AVDüV selbst festlegen.

1) Reduzierung der Gesamtsumme des ermittelten Stickstoffdüngebedarfs im Betriebsdurchschnitt der roten Flächen um 20 % (I)

2) Grenze 170 kg N/ha schlagbezogen (II)

3) Verlängerung der Sperrfristen (III, IV)

4) Einschränkung der Stickstoffdüngung im Sommer und Herbst (V, VI)

5) Anbau von Zwischenfrüchten vor allen Sommerkulturen (VII)

6) Jährliche Bodenstickstoffuntersuchung (VIII)

7) Jährliche Wirtschaftsdüngeruntersuchung (IX)
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Rote Gebiete (c) proplanta
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Rote Gebiete: Die mit nitratbelasteten Gebiete vergrößern sich z.T. auf die dreifache Fläche.


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