Eine eindeutig zweckgebundene Bestattungsvorsorge in angemessener Höhe darf vom Sozialamt nicht angetastet werden. Sie muss unabhängig vom üblichen Schonvermögen betrachtet werden. Wer Sozialhilfeleistungen beantragt, muss daher in der Regel seine Bestattungsvorsorge nicht auflösen. mehr...
Die Gesellschaft verändert sich und mit ihr die Art und Weise, wie wir Verstorbener gedenken. Noch nie gab es so viele Möglichkeiten, sich an sie zu erinnern. Wie wir in Zukunft trauern werden - und welche Rolle dabei die Digitalisierung spielt, zeigt das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber". mehr...