22.12.2023 | 11:38:00 | ID: 38474 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Schmitt: 63 Millionen Euro für umweltverträgliche Landwirtschaft und benachteiligte Gebiete in Rheinland-Pfalz

Mainz (agrar-PR) - Die Landesregierung hat 55 Millionen Euro Prämien für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) und den ökologischen Landbau an rheinland-pfälzische Landwirte und Winzer ausgezahlt. Das teilte Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt mit. Anfang Dezember wurden rund 30 Millionen Euro an EU-, Bundes- und Landesmitteln für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) ausgeschüttet. Weitere rund 25 Millionen Euro gingen an ökologisch wirtschaftende Betriebe. Hinzu kommen rund 8 Millionen Euro Ausgleichszulage (AGZ) für Bewirtschaftungsnachteile in von der Natur benachteiligten Gebieten.
„Es ist mir ein besonderes Anliegen, dass es uns in dieser für die Landwirtinnen und Landwirte schwierigen Situation gelungen ist, die Zahlungen zum nach EU-Recht frühestmöglichen Zeitpunkt auf den Weg zu bringen. Mein besonderer Dank gilt unseren Kreisverwaltungen, dem DLR Mosel und dem Statistischen Landesamt. Sie haben schnell und professionell gearbeitet, damit die Landwirte ihre jährlichen Zahlungen für die erbrachten Leistungen für eine umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftung zügig erhalten.

Dies ist umso erfreulicher vor dem Hintergrund der zahlreichen Neuerungen in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die gerade in diesem Jahr sowohl die Antragsteller als auch die Verwaltungen in der praktischen Umsetzung vor große Herausforderungen gestellt haben“, sagte Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt.

Rund 37 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche in Rheinland-Pfalz werden für eine besonders umweltschonende Bewirtschaftung gefördert. Das sind gut 258.000 Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche. Insbesondere Betriebe mit Dauergrünland nutzen die angebotenen AUKM und die Förderung des ökologischen Landbaus.

Die AUKM und die Förderung des ökologischen Landbaus sind länderspezifische Förderangebote im Rahmen der GAP. Dabei verpflichten sich Landwirte für fünf Jahre, ihre Flächen besonders umweltschonend zu bewirtschaften. Dies kann zum Beispiel der Anbau einer Mindestanzahl verschiedener Kulturen auf den Ackerflächen eines Betriebes oder der Verzicht auf chemischen Pflanzenschutz oder Düngung sein.

Die Förderung erfolgt flächenbezogen, d.h. je Hektar wird ein für den jeweiligen Programmteil geltender pauschaler Prämiensatz gezahlt. Die Prämien stellen nach den Vorgaben der EU einen Ausgleich für Bewirtschaftungsauflagen dar und sollen höhere Aufwendungen oder Ertragsminderungen ausgleichen.

Die Ausgleichszulage trägt dazu bei, dass in den benachteiligten Gebieten eine flächendeckende Landbewirtschaftung erhalten bleibt. Dies betrifft insbesondere die Höhenlagen, in denen naturgemäß viele Betriebe mit einem hohen Grünlandanteil wirtschaften. Die gepflegte Kulturlandschaft bildet vielerorts die Grundlage für eine hohe touristische Attraktivität und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung.
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