Berlin (agrar-PR) -
DBV: Neue Regeln bis 2012 nochmals überprüfen Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) stellt
die Positionierung des Bundesrates zur so genannten "1. BImSchV"
einen tragbaren Kompromiß dar. Ein Durchbruch für den Ausbau der
Biomassenutzung zur Wärmeerzeugung ist dies aber nicht. Der DBV unterstützt vor
allem die Forderung des Bundesrates, wonach von der Bundesregierung bis 2012
eine nochmalige Überprüfung der Abgasgrenzwerte für Biomassefeuerungen und der
Einschränkung des Betreiberkreises für Getreidefeuerungsanlagen gefordert wird.
Die Land- und Forstwirtschaft ist von der neuen
Immissionsschutzverordnung für kleine und mittlere Feuerungsanlagen in zwei
Punkten betroffen: Erstens kann künftig "nicht als Lebensmittel bestimmtes
Getreide“ unter Einhaltung strenger Grenzwerte in Feuerungsanlagen der
Agrarwirtschaft genutzt werden. Damit ist es zwar erstmals gelungen, Getreide
als Regel-Brennstoff zuzulassen, aber nur unter sehr engen Einschränkungen.
Denn der Betreiberkreis für solche Anlagen ist auf landwirtschaftliche
Betriebe, Gartenbau, Mühlen und Landhandel beschränkt. Zweitens sind im Bereich
der Luftreinhaltung (Stichworte Feinstaub und NOx-Emissionen) die Grenzwerte ab
2015 sehr anspruchsvoll gesetzt. Nicht nur Getreidefeuerungen sondern auch neu
gebaute Holzfeuerungen könnten dann Probleme bekommen, die Grenzwerte ohne
zusätzliche und sehr kostenaufwendige Abgasreinigungsanlagen einzuhalten. Dies
wird nach Aufassung von Experten vor allem dann der Fall sein, wenn
naturbelassenes (nicht entrindetes) Holz genutzt wird.
Daher ist die Bundesregierung nun gefordert, die Anregungen
des Bundesrates aufzugreifen. Damit kann ein langjähriger politischer
Entscheidungsprozess nun endlich zum Abschluss gebracht werden, so der Deutsche
Bauernverband.