30.12.2010 | 09:05:00 | ID: 7532 | Ressort: Energie | Energiepolitik

Verbraucher sollen sich nicht täuschen lassen: Deutliche Steigerung der Strompreise zum Jahreswechsel ist nicht mit Anstieg der EEG-Umlage begründbar

Kiel (agrar-PR) - Zum 1. Januar  werden auch in Schleswig-Holstein die Strompreise erhöht. Verbraucherschutzministerin Dr. Juliane Rumpf wies aus diesem Anlass gestern (29. Dezember) darauf hin, dass der Verweis alleine auf die so genannte EEG-Umlage nicht stichhaltig ist.

Frau Rumpf sagte: "Es stimmt nicht, dass die Anbieter durch die EEG-Umlage quasi gezwungen werden, die Strompreise zu erhöhen. Diese Behauptung wird durch die Tatsachen nicht gedeckt." Die Verbraucherschutzministerin betonte: "Mit Blick auf gesunkene Strombeschaffungskosten an der Börse sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Wieder zeigt sich, dass es noch keinen ausreichenden Wettbewerb in der Elektrizitätswirtschaft gibt."

Die Strompreiserhöhungen von einem bis zwei Eurocent je Kilowattstunde sollen hingegen ausschließlich und explizit mit der steigenden EEG-Umlage begründet werden. "Tatsächlich tragen die erneuerbaren Energien maßgeblich zur Strompreissenkung an der Börse bei.", so Frau Rumpf. Zumindest müsse dem preissteigernden Effekt der EEG-Umlage der gegenläufige Effekt sinkender Beschaffungskosten gegenüber gestellt werden.

Sie wies auf eine Einschätzung der Bundesnetzagentur hin, der zu Folge sich Strom aus erneuerbaren Energien dämpfend auf die Großhandelspreise auswirke, da sie sukzessive teure Kraftwerke aus dem Markt verdrängen und sieht vor diesem Hintergrund sogar Preissenkungsspielräume von bis zu drei Eurocent. Die Ministerin empfahl daher: "Die Verbraucher sollten insbesondere bei Preiserhöhungen die Angebote ihres Versorgers genau prüfen und gegebenenfalls zu einem günstigeren Anbieter wechseln."

Zugleich ist die Strategie wichtig und richtig, auch innerhalb des Erneuerbare-Energien-Gesetzes die bereits bestehenden Elemente zur Kostensenkung und zur Begrenzung der EEG-Umlage konsequent auszuschöpfen. Führende energiewissenschaftliche Institute haben aktuell auf Probleme hingewiesen und Lösungsvorschläge unterbreitet, die jetzt sorgfältig geprüft und dann zügig umgesetzt werden sollten. "Für mich gehört dazu auch die Frage, ob bei zunehmenden Stromanteilen aus regenerativen Quellen der bisherige Berechnungsmodus für die Umlage noch zeitgemäß ist", sagte dazu die Verbraucherschutzministerin. Die Berechnung der EEG-Umlage mit Bezug auf den Börsenstrompreis sei zunehmend problematisch, weil in Zeiten hohen Stromangebots aus erneuerbaren Energien der Börsenpreis niedrig oder sogar negativ ist. Hier würden deshalb neue Preisbildungs- und Umlagemechanismen benötigt.


Fakten zum Hintergrund:

Die EEG-Umlage steigt 2011 um 1,5 Eurocent je Kilowattstunde (Ct/kWh) netto, inkl. Mehrwertsteuer entspricht dies einer Erhöhung um 1,8 Ct/kWh.

                        2010                     2011                      Anstieg
netto          2,047 Ct/kWh        3,530 Ct/kWh        1,48 Ct/kWh
brutto         2,436 Ct/kWh        4,201 Ct/kWh        1,76 Ct/kWh

Die Erhöhung der EEG-Umlage 2011 ist teilweise auf Einmalfaktoren zurückzuführen und wird sich so drastisch nicht fortsetzen, zumal die Photovoltaik-Vergütung bereits einmal gesondert gesenkt wurde und eine weitere Senkung in der Diskussion ist. Zwei Sonderfaktoren wirken auf die Umlage 2011:

- 2010 ist der Börsenpreis für Strom aufgrund der Wirtschaftskrise gesunken. Dadurch bedingt ist die EEG-Umlage höher, denn die Umlage berechnet sich als Vergütung für EEG-Strom minus Erlös an der Börse. 
- Die EEG-Differenzkosten für 2010 wurden unterschätzt mit der Folge, dass die EEG-Umlage 2010 zu niedrig war und 2011 "Nachzahlungen" erfolgen müssen.


Aussagen der Bundesnetzagentur

Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 15.10.2010: "Bundesnetzagentur nimmt Stellung zur Erhöhung der EEG-Umlage. Kurth: "Verbraucher sollten nicht in vollem Umfang mit der erhöhten EEG-Umlage belastet werden"       

Weitergehend hat die Bundesnetzagentur in einem Schreiben an ihren Beirat die Einschätzung vertreten, dass sich durch die kostendämpfenden Effekte der erneuerbaren Energien auf die Großhandelspreise von Strom sogar ein Spielraum von drei Cent für Preissenkungen ergebe (siehe hier)

Link zum Brief der Institute "Dringender Appell zur Rettung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes seitens deutscher Energiewissenschaftler" vom 15.12.2010 (PD)

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