Berlin (agrar-PR) - "Unter den Erneuerbaren Energieträgern
spielt die Bioenergie eine herausragende Rolle. 70 Prozent des
deutschen Energieverbrauchs aus erneuerbaren Quellen wird allein durch
Bioenergie gedeckt. Vor diesem Hintergrund haben wir mit der heute im
Kabinett verabschiedeten Nachhaltigkeitsverordnung für Biomasse zur
Stromerzeugung einen weiteren wichtigen Schritt zur Sicherstellung
einer nachhaltigen Biobrennstoffproduktion getan," sagte
Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz,
Ilse Aigner, heute in Berlin.
Mit
dieser Verordnung soll sicher gestellt werden, dass künftig Biomasse,
die zur Stromerzeugung eingesetzt wird, nur unter Beachtung
verbindlicher Nachhaltigkeitskriterien hergestellt wird. Der
Nachhaltigkeitsnachweis ist ab 1. Januar 2010 eine notwendige
Voraussetzung für die Zahlung der Grundvergütung und der Boni im Rahmen
des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG).
In der Vergangenheit ist die Herstellung von Pflanzenölen
teilweise mit erheblichen Umweltzerstörungen verbunden gewesen. "Ich
denke hierbei insbesondere an die Vernichtung von Regenwäldern und
damit an die Zerstörung des Lebensraums bedrohter Tier- und
Pflanzenarten. Wir brauchen deshalb internationale Standards für
nachhaltige Agrarproduktion", so Aigner weiter.
Nach der Zustimmung des Bundestages zu dieser Verordnung werden
so schnell wie möglich Zertifizierungssysteme für den Nachweis und die
Kontrolle der Nachhaltigkeit der Biomasseproduktion aufgebaut. Parallel
dazu wird eine zweite Nachhaltigkeitsverordnung für den
Biokraftstoffbereich erarbeitet. Diese wird sich sehr stark an die
Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung anlehnen. Für beide
Verordnungen ist vorgesehen, dass die Bundesanstalt für Landwirtschaft
und Ernährung die staatliche Anerkennungs- und Kontrollfunktion
wahrnimmt.
Beim Aufbau von Zertifizierungssystemen wurde bereits erhebliche
Vorarbeit geleistet. Das Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) fördert seit eineinhalb
Jahren ein Pilotprojekt zur Zertifizierung der nachhaltigen
Biokraftstoffproduktion in der Praxis (ISCC Internationale
Nachhaltigkeits- und Kohlenstoffzertifizierung). Aufbauend auf die
Vorarbeiten werden rechtzeitig die Nachweissysteme und entsprechenden
Datenbanken etabliert, um die Nachhaltigkeit der Biomasseproduktion zu
bescheinigen.
Das BMELV hält es für sinnvoll und erforderlich, im Bundestag die
Frage zu diskutieren, wie sichergestellt werden kann, dass die
nachweislich vor Inkrafttreten der Verordnung erzeugte Biomasse im
Sinne eines Vertrauensschutzes noch im Rahmen des derzeit geltenden
Rechts verwendet werden kann.