11.04.2011 | 15:38:00 | ID: 9044 | Ressort: Energie | Erneuerbare Energien

Versteckte Agrarförderungen raus aus der Ökostrom-Novelle

Wien (agrar-PR) - Die Novelle des neuen Ökostromgesetzes ist nur ein Schritt in die richtige Richtung.
„An wichtigen Punkten muss nachgebessert werden“, sagt AK Direktor Werner Muhm: Die hohe Kostenbelastung der Haushalte muss reduziert werden, die tatsächlichen Ökostromkosten müssen transparenter werden. Rohstoffunabhängigen Stromquellen, wie Wind und Wasserkraft, sollten Vorrang bei der Ökostromförderung eingeräumt werden.

Wenn fast 30 Prozent der Fördergelder in Biomasse- und Biogasanlagen fließen sollen, obwohl klar ist, dass es sich vor allem bei Biogasanlagen um die ineffizienteste Ökostrom-Erzeugungsform handelt, so ist das der falsche Weg.


Keine Nahrungs- und Futtermittel verstromen

Biogasanlagen kosten viel Fördergeld, haben einen schlechten Wirkungsgrad und tragen damit wenig zur Ökostromproduktion bei. Besonders problematisch: Mit der Förderung von Biogasanlagen wird die Verstromung von Nahrungsmittel-Rohstoffen gefördert. Angesichts steigender Nahrungsmittelpreise sollte klar sein: Nahrungs- und Futtermittel dürfen nicht verstromt werden. Denn das könnte die Preisspirale bei Lebens- und Futtermittel noch weiter anheizen. Die AK kritisiert außerdem, dass auch im neuen Ökostromgesetz versteckte Förderungen für die Landwirtschaft geplant werden.

So werden als „Betriebskostenzuschlag“ bis zu 4 Cent pro kWh aus dem Ökostrom-Fördertopf in alte, ineffiziente Biogasanlagen gesteckt. Damit gehen bis zu 20 Millionen Euro jährlich für die Unterstützung für weit effizientere Ökostromerzeugung verloren, wie etwa aus Wind oder Wasser. Und geradezu absurd: Selbst nach Ablauf der Förderdauer von 15 Jahren sollen Biogas- und Biomasseanlagen weiter garantierte „Nachfolgetarife“ erhalten. „Förderdauer ist auch Förderzeit, da gibt es keine Verlängerungsrunden.


Ökostrom ja, aber die Lasten gerecht verteilen

Außerdem müssen die Ökostromkosten auf alle Strom-Verbraucher gerecht aufgeteilt werden. Im geplanten neuen Ökostromgesetz ist aber vorgesehen, dass die privaten Haushalte noch stärker als bisher die Hauptlast der Förderung zahlen. Dabei verbrauchen die privaten KonsumentInnen nur rund 38 Prozent des Stroms und zahlen jetzt schon rund 48 Prozent der Kosten für die Ökostromförderung. Mit der Novelle dürfte ihr Kostenanteil auf rund 55 Prozent steigen. Damit wird sich nach Schätzungen der AK die jährliche Stromrechnung eines durchschnittlichen Haushaltes (3.500 kWh) auf durchschnittlich 45 Euro erhöhen.

Wenn die Landwirtschaftskammer das, wie heute erklärt, für verkraftbar hält und gleichzeitig fordert, dass die Bauern noch mehr Förderung bekommen sollen, ist das entlarvend. Wir als Arbeiterkammer können so einer unverhohlen als Ökostrom getarnten Umverteilung von den Konsumenten zu den Bauern nicht zustimmen.

Die Industrie dagegen verbraucht rund 20 Prozent des Stroms, soll aber nur mehr knapp 6 Prozent zahlen, und damit nach AK-Schätzungen um bis zu zwei Drittel weniger als bisher. Dabei bekommen die Unternehmen bisher einen Teil ihrer Ökostromkosten zurück - allein für 2008 insgesamt 35 Millionen Euro. Es darf zu keiner überproportionalen Belastung für die privaten Haushalte kommen. Der Wirtschaftsminister muss rasch die offiziellen Zahlen auf den Tisch legen und genau darstellen, wie sich die neuen Ökostromkosten auf die einzelnen Stromverbraucher auswirken.


Deshalb fordert die AK:

1. Die Kosten für die Ökostromförderung müssen zwischen den Stromverbrauchern und den Bundesländern fair verteilt werden. Für private Haushalte sind sie sozial verträglich und stärker nach dem Stromverbrauch festzulegen.

2. Schluss mit den Doppelförderungen für Landwirte über den Ökostrom: Landwirte bekommen pro Hektar Ackerland, das sie bewirtschaften (etwa für den Anbau von Mais), geschätzte 200 bis 300 Euro pro Hektar pro Jahr an Förderungen aus dem Agrarbudget. Erzeugen sie noch Ökostrom - meist vorwiegend indem sie Mai in Biogasanlagen verstromen - erhalten sie noch zusätzlich Ökostromförderungen.

3. Verbot des Einsatzes von Nahrungs- und Futtermittel-Rohstoffen - wie Mais - für die Erzeugung von Ökostrom.

4. Die Deckelung der Ökostromförderung ist wichtig, um nicht durch überhöhte Förderungen falsche Anreize zu setzen. Ziel der Ökostromförderung ist es, dass die innovativsten und kosteneffizientesten Technologien die Marktreife erreichen. Diese Zielsetzungen müssen laufend überprüft werden.

5. Die Regulierungsbehörde muss jährlich die Kostensituation der Ökostromerzeuger überprüfen, um das Fördersystem optimal anzupassen. (AK)
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