Berlin (agrar-PR) -
DBV: Auch Schulkinder in Deutschland müssen am EU-Programm teilhaben Das Gesetz zur Durchführung des europäischen Schulobstprogramms in Deutschland wurde heute, am 8. September 2009, im Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag beraten. Besonders über die nationale Kofinanzierung der EU-Zahlungen konnten sich Bundesrat und Bundestag nicht verständigen. Der Bundesrat sah den Bund in der Pflicht der Kofinanzierung, der Bundestag umgekehrt die Bundesländer. Deshalb hatte der Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen.
Im heutigen Vermittlungsausschuss ist es zu einem Durchbruch in der Frage der Kofinanzierung gekommen. Der Vermittlungsausschuss hat Änderungen am Gesetz abgelehnt und damit eine Kofinanzierung der Länder beschlossen. Der Bundesrat hat nun am 18. September die Möglichkeit, Einspruch zu erheben.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) erwartet, dass sich alle Bundesländer an dem Programm beteiligen und es zu keinen weiteren Verzögerungen kommt, so dass die deutschen Schulkinder bereits im laufenden Schuljahr in den Genuss von mehr Obst und Gemüse durch dieses europäische
Schulobstprogramm kommen.