23.12.2009 | 00:00:00 | ID: 4286 | Ressort: Ernährung | Verbraucherschutz

Milch: Original ist klarer Sieger

Berlin (agrar-PR) - Sojagetränke sind keine Milch
Die Hersteller von Sojadrinks werden nicht müde, das gute Image der Milch als Verkaufsargument zu nutzen. Obwohl der Begriff „Milch“ nicht für Sojagetränke benutzt werden darf, wird versucht, über Verpackung oder Auslobung Sojagetränke in ihrer Bedeutung für eine gesunde Ernährung Milchgetränken gleichzustellen oder sogar noch höherwertiger scheinen zu lassen. Deshalb empfiehlt der Deutsche Bauernverband (DBV) den Verbraucher beim Einkauf genau auf die Kennzeichnung zu achten. Nach geltendem Recht dürfen sie sich darauf verlassen, dass „Milch“ von Kühen stammt. Bei Milch von anderen Säugetieren wie Ziegen oder Stuten muss die Tierart zusätzlich angegeben werden. Denn die Bezeichnung „Milch“ ist durch die EU-weit geltende Bezeichnungsschutzverordnung geschützt und tierischen Produkten vorbehalten. Ausnahmen sind nur unter sehr eng gefassten Voraussetzungen möglich. Ganz bewusst gehört der Begriff „Sojamilch“ nicht zu den Ausnahmen, so dass eine derartige Produktbezeichnung für Sojagetränke unzulässig ist.

Nach ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen wird davor gewarnt, den täglichen Milchgenuss durch den Konsum von Sojagetränken zu ersetzen. Im direkten Vergleich der wichtigsten Inhaltsstoffe, wie zum Beispiel Kalzium sowie der Bekömmlichkeit schneidet die Milch als Original von der Milchkuh um Längen besser ab. Nach Aussagen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) können die in Sojadrinks enthaltenen Phytohormone mit erheblichen  negativen Folgen für die Gesundheit der Verbraucher verbunden sein. Zugleich spricht das Bundesinstitut die Empfehlung aus, Sojanahrung für Säuglinge nur nach ärztlicher Empfehlung anzuwenden. Selbst bei einer Unverträglichkeit von Milchsorten rät das Bundesinstitut von einem Ersatz der Milch durch Soja ab. Gleiches gilt bei einer Kuhmilchallergie, weil das Sojaprotein selbst allergische Reaktionen auslösen könne.
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