24.03.2010 | 16:38:00 | ID: 5187 | Ressort: Ernährung | Verbraucherschutz

Ostern und das Hühnerei - Hochsaison für ein wertvolles Lebensmittel

Berlin/Frankfurt(Oder) (agrar-PR) - Ostern steht vor der Tür und somit zwangsläufig auch der Einkauf von Eiern, vielleicht sogar schon in gekochtem und gefärbtem Zustand. Schnell kann es zu Irritationen im Umgang mit dem Lebensmittel Ei kommen und Verbraucher sind verunsichert. Worauf sollte beim Kauf und der Aufbewahrung von Eiern im Haushalt achten? Kann man gefärbte Eier aus dem Handel ohne Bedenken kaufen oder was bedeutet der Stempel auf dem Ei?

Bei den gefärbten Eiern werden im Landeslabor neben Untersuchungen zur Kennzeichnung (Farbstoffe), sensorische Prüfungen und Untersuchungen auf Salmonellen durchgeführt.

Seit 2004 muss EU-weit jedes Ei mit einem Stempel versehen werden. Die erste Ziffer kennzeichnet die Haltungsform, die darauf folgenden 2 Buchstaben das Herkunftsland, die folgenden Ziffern Betrieb und Stallnummer. Seit 2010 ist die konventionelle Batterie-Käfighaltung in Deutschland verboten. Stattdessen gibt es nun die Kleingruppenhaltung, die dem Huhn etwas mehr Bewegung ermöglicht. Gefärbte Eier müssen keinen Stempel tragen.

Code für das
Haltungssystem: Code des Registrierungs-
mitgliedsstaates (z.B.): 0 = Ökologische Erzeugung   AT = Österreich 1 = Freilandhaltung BE = Belgien 2 = Bodenhaltung     DE = Deutschland 3 = Kleingruppenhaltung NL = Niederlande

Eier halten sich mindestens 28 Tage. Im Haushalt sollten Eier im Kühlschrank aufbewahrt werden. Bei diesen Temperaturen können sich Salmonellen nicht vermehren. Die Schale sollte sauber sein, aber nicht abgewaschen werden (Schutzschicht der Schale wird verletzt). Gekochte und gefärbte Eier aus dem Handel sind durch eine spezielle Lackschicht geschützt und können ungekühlt (Schale muss unverletzt sein) bis zu 3 Monate haltbar sein. Für den Verbraucher ist es aber empfehlenswert, auch gekochte Eier im Kühlschrank aufzubewahren.

Gefärbte Eier aus dem Handel dürfen nur mit Farbstoffen gefärbt werden, die in der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung zugelassen sind. Da die Farben zu den Zusatzstoffen zählen, sind sie kennzeichnungspflichtig. Diese Farbstoffe sind gründlich untersucht und gelten als gesundheitlich unbedenklich. Allergiker sollten jedoch aufpassen, da bestimmte Lebensmittelfarben (z.B. E 122, E 102, E 120, E 151, E 104) allergische Reaktionen wie Hautrötungen oder Juckreiz auslösen können.
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Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK)
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