10.07.2023 | 17:50:00 | ID: 36856 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

„Keine Eigentumseingriffe wegen Anschlussleitungen von Solar- und Windparks“

Berlin (agrar-PR) - DBV-Stellungnahme zum Solarpaket I
Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, kritisiert, dass im Referentenentwurf des so genannten Solarpaketes I des Bundeswirtschaftsministeriums unter anderem eine Duldungspflicht der Grundeigentümer für Anschlussleitungen zwischen Solar- und Windparks und Umspannwerken vorgesehen ist: „Der Bauernverband lehnt eine allgemeine Duldungspflicht der Grundeigentümer für Anschlussleitungen strikt ab. Wir setzen weiter auf private Verhandlungsprozesse, die sich bisher flächendeckend bewährt haben.

Die vom Bundeswirtschaftsministerium vorgeschlagene Entschädigung von 5 Prozent des Verkehrswertes ist nichts als eine Provokation für die Grundeigentümer. Eine Duldungspflicht würde den Anschlussprozess nicht beschleunigen, sondern verzögern. Wir warnen vor einer weiteren Negativ-Debatte in der Energiewende, mit der private Grundeigentümer für die Energiewende fast entschädigungslos in ihren Eigentumsrechten beschnitten werden sollen. Wir fordern die Bundesregierung auf, diesen unverhältnismäßigen und verfassungsrechtlich fragwürdigen Eingriff in das Eigentum zu unterlassen.“

Der Vorschlag zur Aktualisierung der Stichtagsregelung für die EEG-Förderung von PV-Dachanlagen auf landwirtschaftlichen Gebäuden im Außenbereich vom 1. April 2012 auf den 1. März 2023 wird unterstützt. Damit können im ländlichen Bereich viele landwirtschaftliche Gebäude für Photovoltaiknutzung mobilisiert werden.

Die Stellungnahme des DBV zum Gesetzentwurf zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung ist hier einsehbar:
https://www.bauernverband.de/fileadmin/user_upload/dbv/pressemitteilungen/
2023/KW_21_bis_KW_40/KW_28/DBV-Stellungnahme_Ref.E_Solarpaket_I__05.07.2023_.pdf

Die Stellungnahme enthält auch weitergehende Vorschläge zu steuerlichen Fragen, zum Ausbau von Agri-PV und Moor-PV und zum Entfall naturschutzrechtlicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Die Kabinettbefassung des Gesetzentwurfes ist dem Vernehmen nach für den 26. Juli vorgesehen.
Pressekontakt
Herr Dr. Axel Finkenwirth
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