17.07.2009 | 00:00:00 | ID: 1317 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Agrarumweltmaßnahmen in Brandenburg

Potsdam (agrar-PR) - Agrarumweltmaßnahmen werden in Brandenburg bereits in der dritten Generation gefördert. Mit der KULAP-Richtlinie (Kulturlandschaftsprogramm) wurden 1994 erstmals Maßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung der Umwelt und der Landschaft angeboten und mit der Richtlinie KULAP 2000 im Jahr 2000 fortgesetzt oder erweitert.

Mit beginn der neuen EU-Förderperiode startete die neue Generation KULAP 2007, die nunmehr nicht nur für Brandenburger sondern auch für Berliner Landwirtschaftsbetriebe angewendet werden kann.

Wie bei den Agrarumweltmaßnahmen nach dem KULAP 2000 gehen Landwirte auch nach der neuen Richtlinie KULAP 2007 fünfjährige freiwillige Verpflichtungen ein, für die sie Zuwendungsbeträge als Ausgleich für zusätzliche Kosten und Einkommensverluste erhalten. Die neue KULAP 2007 Richtlinie umfasst insgesamt zehn Förderprogramme in den drei Bereichen „Umweltgerechte und den natürlichen Lebensraum erhaltende Bewirtschaftung und Pflege des Grünlandes“, „Umweltgerechten Acker- und Gartenbau sowie Sicherung reich strukturierter Feldfluren“ und „Erhaltung genetischer Vielfalt“ von denen sieben Förderprogramme auch für Landwirte in Berlin in Anspruch genommen werden können. Mit der Zahlung 2008 wurden für Agrarumweltmaßnahmen (Stand April 2009) 37 Mio. Euro ausgezahlt. Davon entfielen auf die beiden flächenmäßig größten Förderprogramme, die „Gesamtbetriebliche extensive Grünlandnutzung“ 12,1 Mio. Euro und den „Ökologischen Landbau“ 15,7 Mio. Euro. Insgesamt sind somit in Berlin und Brandenburg zirka 313.000 Hektar in der Förderung.

Neben den Agrarumweltmaßnahmen erhalten Landwirte in Brandenburg, die Flächen mit gesetzlich verordneten Auflagen in Schutzgebieten der Gebietskulisse Natura 2000 (Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutzgebiete) bewirtschaften, Ausgleichszahlungen über die Richtlinie des Brandenburger Agrar- und Umweltministeriums zum Ausgleich von Kosten und Einkommensverlusten für Landwirte in Natura 2000 - Gebieten und im Zusammenhang mit der Richtlinie 2000/06/EG (Wasserrahmenrichtlinie) nach Artikel 38 der ELER-Verordnung. In der Förderung befanden sich im Jahr 2008 27.000 Hektar mit einem Förderumfang von 3,4 Mio. Euro.

Im Zeitraum 1999 bis 2008 sind zirka 426 Millionen Euro an Beihilfen für Ausgleichzahlungen in Natura 2000 - Gebieten und im Rahmen der KULAP-Förderung ausgezahlt worden.
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Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK)
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