Potsdam (agrar-PR) - Agrarumweltmaßnahmen werden in Brandenburg bereits in der
dritten Generation gefördert. Mit der KULAP-Richtlinie
(Kulturlandschaftsprogramm) wurden 1994 erstmals Maßnahmen zum Schutz
und zur Verbesserung der Umwelt und der Landschaft angeboten und mit
der Richtlinie KULAP 2000 im Jahr 2000 fortgesetzt oder erweitert.
Mit beginn der neuen EU-Förderperiode startete die neue
Generation KULAP 2007, die nunmehr nicht nur für Brandenburger sondern
auch für Berliner Landwirtschaftsbetriebe angewendet werden kann.
Wie bei den Agrarumweltmaßnahmen nach dem KULAP 2000 gehen Landwirte
auch nach der neuen Richtlinie KULAP 2007 fünfjährige freiwillige
Verpflichtungen ein, für die sie Zuwendungsbeträge als Ausgleich für
zusätzliche Kosten und Einkommensverluste erhalten. Die neue KULAP 2007
Richtlinie umfasst insgesamt zehn Förderprogramme in den drei Bereichen
„Umweltgerechte und den natürlichen Lebensraum erhaltende
Bewirtschaftung und Pflege des Grünlandes“, „Umweltgerechten Acker- und
Gartenbau sowie Sicherung reich strukturierter Feldfluren“ und
„Erhaltung genetischer Vielfalt“ von denen sieben Förderprogramme auch
für Landwirte in Berlin in Anspruch genommen werden können.
Mit der Zahlung 2008 wurden für Agrarumweltmaßnahmen (Stand April 2009)
37 Mio. Euro ausgezahlt. Davon entfielen auf die beiden flächenmäßig
größten Förderprogramme, die „Gesamtbetriebliche extensive
Grünlandnutzung“ 12,1 Mio. Euro und den „Ökologischen Landbau“ 15,7
Mio. Euro. Insgesamt sind somit in Berlin und Brandenburg zirka 313.000
Hektar in der Förderung.
Neben den Agrarumweltmaßnahmen erhalten Landwirte in Brandenburg,
die Flächen mit gesetzlich verordneten Auflagen in Schutzgebieten der
Gebietskulisse Natura 2000 (Fauna-Flora-Habitat- und
Vogelschutzgebiete) bewirtschaften, Ausgleichszahlungen über die
Richtlinie des Brandenburger Agrar- und Umweltministeriums zum
Ausgleich von Kosten und Einkommensverlusten für Landwirte in Natura
2000 - Gebieten und im Zusammenhang mit der Richtlinie 2000/06/EG
(Wasserrahmenrichtlinie) nach Artikel 38 der ELER-Verordnung. In der
Förderung befanden sich im Jahr 2008 27.000 Hektar mit einem
Förderumfang von 3,4 Mio. Euro.
Im Zeitraum 1999 bis 2008 sind zirka 426 Millionen Euro an Beihilfen
für Ausgleichzahlungen in Natura 2000 - Gebieten und im Rahmen der
KULAP-Förderung ausgezahlt worden.