02.06.2009 | 00:00:00 | ID: 749 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Aigner: Mehr Lebensmittelsicherheit in Deutschland

Berlin (agrar-PR) - Der Vermittlungsausschuss hat am 27. Mai 2009 eine Einigung zum Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften erzielt. Dieses Vermittlungsergebnis ist heute vom Bundestag bestätigt worden und muss jetzt noch vom Bundesrat gebilligt werden. Danach kann das Gesetz, das vom Bundestag am 20. März 2009 beschlossen worden ist, und zu dem der Bundesrat am 15. Mai 2009 den Vermittlungsausschuss angerufen hatte, in Kraft treten. "Ich freue mich, dass der Vermittlungsausschuss bei diesem wichtigen Gesetzgebungsvorhaben zur Verbesserung des Schutzes der Verbraucherinnen und Verbraucher so schnell einen ausgewogenen Kompromiss gefunden hat," sagte Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner in Berlin. "Mit dem Gesetz werden Schlupflöcher bei der Lebensmittelüberwachung, beispielsweise für den ungesetzlichen Handel mit überlagertem Fleisch, geschlossen und damit die Rahmenbedingungen für die Überwachungsbehörden in den Ländern deutlich verbessert."

Zudem werde die Verbraucherinformation gestärkt, der Informationsaustausch zwischen den Ländern und dem Bund ausgebaut und damit sichergestellt, dass das Bundesministerium über wichtige Überwachungssachverhalte informiert werden kann, um so schnell wie möglich die notwendigen Schritte einleiten zu können. "Das ist ein echter Fortschritt, der die Lebensmittelsicherheit in Deutschland stärkt, " so die Ministerin.

Mit der im Vermittlungsausschuss erzielten Einigung werden die gesetzlichen Vorgaben für eine Information der Öffentlichkeit durch die zuständigen Behörden geändert. So ist für die Nennung des Namens des Herstellers oder Vertreibers eines Lebensmittels beispielsweise bei Verstößen gegen Täuschungsschutzvorschriften oder gegen das Verbot, so genanntes Gammelfleisch in den Verkehr zu bringen, nicht mehr ausdrücklich erforderlich, dass das öffentliche Interesse an einer Veröffentlichung gegenüber den Belangen der von der Veröffentlichung betroffenen Unternehmen überwiegen muss. Gefordert wird künftig lediglich, dass eine Abwägung der Belange der Betroffenen mit den Interessen der Öffentlichkeit vorzunehmen ist, was Gelegenheit bietet, die Umstände jedes Einzelfalls angemessen und sorgfältig zu berücksichtigen. Damit werden die Interessen der Verbraucher und Behörden an einer erleichterten Namensnennung in einen angemessenem Ausgleich gebracht mit den Interessen der Wirtschaft.

Weiter hat man sich darauf verständigt, dass die Länder dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) auf Anforderung Daten aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung zur Verfügung stellen, die dazu dienen, dem Bundesministerium einen Überblick über ein konkretes Geschehen zu geben (Lagebild). Denn je früher das Bundesministerium über bestimmte Entwicklungen unterrichtet ist, um so effektiver kann es zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher tätig werden.

Weiter sollen mit dem Gesetz Lebensmittelunternehmer, an die unsichere Lebensmittel geliefert worden sind und die diese deshalb zurückweisen, verpflichtet werden, die zuständige Behörde darüber zu informieren.

Die zuständigen Behörden sollen auch mehr Handhabe erhalten, um spürbarere Strafen bei fahrlässigen Verstößen gegen das Verbot, so genanntes Gammelfleisch in den Verkehr zu bringen, zu verhängen. Der Bußgeldrahmen soll deshalb von zwanzigtausend auf fünfzigtausend Euro angehoben werden.

Dieses Gesetz stellt den Abschluss der Umsetzung des so genannten 10-Punkteprogramms dar, mit dem Amtsvorgänger Horst Seehofer auf die Ereignisse auf nicht zum Verzehr geeignete Lebensmittel tierischen Ursprungs – so genanntes Gammelfleisch – reagiert hatte.
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