Berlin (agrar-PR) - Der Vermittlungsausschuss hat am 27. Mai
2009 eine Einigung zum Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und
Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften erzielt. Dieses
Vermittlungsergebnis ist heute vom Bundestag bestätigt worden und muss
jetzt noch vom Bundesrat gebilligt werden. Danach kann das Gesetz, das
vom Bundestag am 20. März 2009 beschlossen worden ist, und zu dem der
Bundesrat am 15. Mai 2009 den Vermittlungsausschuss angerufen hatte, in
Kraft treten.
"Ich
freue mich, dass der Vermittlungsausschuss bei diesem wichtigen
Gesetzgebungsvorhaben zur Verbesserung des Schutzes der
Verbraucherinnen und Verbraucher so schnell einen ausgewogenen
Kompromiss gefunden hat," sagte Bundesverbraucherschutzministerin Ilse
Aigner in Berlin. "Mit dem Gesetz werden Schlupflöcher bei der
Lebensmittelüberwachung, beispielsweise für den ungesetzlichen Handel
mit überlagertem Fleisch, geschlossen und damit die Rahmenbedingungen
für die Überwachungsbehörden in den Ländern deutlich verbessert."
Zudem werde die Verbraucherinformation gestärkt, der
Informationsaustausch zwischen den Ländern und dem Bund ausgebaut und
damit sichergestellt, dass das Bundesministerium über wichtige
Überwachungssachverhalte informiert werden kann, um so schnell wie
möglich die notwendigen Schritte einleiten zu können. "Das ist ein
echter Fortschritt, der die Lebensmittelsicherheit in Deutschland
stärkt, " so die Ministerin.
Mit der im Vermittlungsausschuss erzielten Einigung werden die
gesetzlichen Vorgaben für eine Information der Öffentlichkeit durch die
zuständigen Behörden geändert. So ist für die Nennung des Namens des
Herstellers oder Vertreibers eines Lebensmittels beispielsweise bei
Verstößen gegen Täuschungsschutzvorschriften oder gegen das Verbot, so
genanntes Gammelfleisch in den Verkehr zu bringen, nicht mehr
ausdrücklich erforderlich, dass das öffentliche Interesse an einer
Veröffentlichung gegenüber den Belangen der von der Veröffentlichung
betroffenen Unternehmen überwiegen muss. Gefordert wird künftig
lediglich, dass eine Abwägung der Belange der Betroffenen mit den
Interessen der Öffentlichkeit vorzunehmen ist, was Gelegenheit bietet,
die Umstände jedes Einzelfalls angemessen und sorgfältig zu
berücksichtigen. Damit werden die Interessen der Verbraucher und
Behörden an einer erleichterten Namensnennung in einen angemessenem
Ausgleich gebracht mit den Interessen der Wirtschaft.
Weiter hat man sich darauf verständigt, dass die Länder dem
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(BMELV) auf Anforderung Daten aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung
zur Verfügung stellen, die dazu dienen, dem Bundesministerium einen
Überblick über ein konkretes Geschehen zu geben (Lagebild). Denn je
früher das Bundesministerium über bestimmte Entwicklungen unterrichtet
ist, um so effektiver kann es zum Schutz der Verbraucherinnen und
Verbraucher tätig werden.
Weiter sollen mit dem Gesetz Lebensmittelunternehmer, an die
unsichere Lebensmittel geliefert worden sind und die diese deshalb
zurückweisen, verpflichtet werden, die zuständige Behörde darüber zu
informieren.
Die zuständigen Behörden sollen auch mehr Handhabe erhalten, um
spürbarere Strafen bei fahrlässigen Verstößen gegen das Verbot, so
genanntes Gammelfleisch in den Verkehr zu bringen, zu verhängen. Der
Bußgeldrahmen soll deshalb von zwanzigtausend auf fünfzigtausend Euro
angehoben werden.
Dieses Gesetz stellt den Abschluss der Umsetzung des so genannten
10-Punkteprogramms dar, mit dem Amtsvorgänger Horst Seehofer auf die
Ereignisse auf nicht zum Verzehr geeignete Lebensmittel tierischen
Ursprungs – so genanntes Gammelfleisch – reagiert hatte.