12.11.2009 | 00:00:00 | ID: 3603 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Ausgleichszulage: Neue Kriterien „nicht in Stein gemeißelt“

Berlin (agrar-PR) - Kienle: Neuabgrenzung muss plausibel und nachvollziehbar sein
Die Beihilfen für benachteiligte Gebiete sind von größter Bedeutung, um den Fortbestand der Landbewirtschaftung zu gewährleisten, zur Vitalität ländlicher Gebiete beizutragen und Landaufgabe und Abwanderung zu verhindern. Zwar hat der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) Verständnis für den Vorschlag der EU-Kommission, die bisher rund 150 unterschiedlichen Förderkriterien in den Mitgliedstaaten deutlich zu verringern. Die jetzt vorgeschlagenen lediglich acht biophysikalischen Kriterien – zum Beispiel Temperaturen, Bodentextur, Hangneigung – und vor allem die dabei vorgesehenen Schwellenwerte sollten jedoch „mit großer Vorsicht“ angegangen werden. Zusätzlich müssten weitere Kriterien und Schwellenwerte geprüft und diskutiert werden, empfahl der EWSA.  
 
Der Stellvertretende Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Adalbert Kienle, forderte als Mitglied des EWSA, dass die Neuabgrenzung „gleichermaßen für die Agrargemeinde, die Politik und die Steuerzahler plausibel und nachvollziehbar sein muss“. Die von der EU-Kommission vorgelegten Kriterien und Schwellenwerte seien schließlich „nicht in Stein gemeißelt“. So sei man in Deutschland und ebenso in Österreich nach wie vor von der Richtigkeit und Objektivität der landwirtschaftlichen Vergleichszahl bzw. Ertragsmesszahl als Abgrenzungs- und Förderkriterien überzeugt.  
 
Auch der Berichterstatter des Europäischen Parlamentes für die benachteiligten Gebiete, Herbert Dorfmann, Südtirol/Italien, schloss im Gespräch mit dem EWSA nicht aus, dass die „sehr wissenschaftlichen Abgrenzungskriterien“ politisch nicht durchzuhalten seien. Jedenfalls fordere er bei der Abgrenzung „auch sehr viel Subsidiarität“, also nationalen Spielraum. Wie der EWSA legte der Europaabgeordnete Dorfmann großen Wert auf eine strikte Trennung zwischen der Ausgleichszulage für die benachteiligten Gebiete und den Agrarumweltmaßnahmen.  
 
Die von der EU-Kommission geplante Neuabgrenzung bezieht sich nicht auf die Berggebiete, sondern auf die sogenannten „ anderen benachteiligten Gebiete“. Diese machen in der EU 35 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche aus, in Deutschland 53 Prozent. Die Ausgleichszulage für diese Gebiete beläuft sich in der EU insgesamt auf 1,8 Milliarden Euro pro Jahr. In Deutschland wenden Bund, Länder und EU für diese Gebiete jährlich gut 250 Millionen Euro auf. Auslöser für die Diskussion um die Neuabgrenzung, die 2014 in Kraft treten soll, war eine harte Kritik des Europäischen Rechnungshofes. Ein erster Anlauf der EU-Kommission zur Neuabgrenzung war 2005 am harten Widerstand der Mitgliedstaaten gescheitert.
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