12.09.2022 | 14:11:00 | ID: 34051 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Auszahlung des ersten Hilfsprogramms für die Landwirtschaft gestartet

Berlin (agrar-PR) - Folgen des Ukraine-Kriegs: Insgesamt 180 Millionen Euro Hilfen für besonders betroffene landwirtschaftliche Betriebe
Startschuss für das erste zielgenaue und unbürokratische Hilfspaket für landwirtschaftliche Betriebe: Heute beginnt die Auszahlung der Anpassungsbeihilfe für Betriebe in den Sektoren, die von den Auswirkungen des völkerrechtswidrigen Angriffs Russlands auf die Ukraine besonders betroffenen sind.

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir: „Wir greifen den Landwirtinnen und Landwirten unter die Arme, damit sie die hohen Energiepreise schultern können. Ab heute werden unsere zielgenauen Hilfen an fast 42.000 Betriebe ausgezahlt, die von den gestiegenen Energiekosten besonders hart getroffen sind. Noch in diesem Monat werden rund 135 Millionen Euro auf den Höfen ankommen. Wir machen es dabei für die Landwirtinnen und Landwirte so einfach wie möglich: Sie bekommen das Geld ganz unbürokratisch, ohne lästigen Papierkram oder Antragsverfahren.“

Insgesamt stehen 180 Millionen Euro für die Anpassungsbeihilfe und das zweite Hilfsprogramm, ein Kleinbeihilfeprogramm, zur Verfügung. Im ersten Schritt werden 41.913 landwirtschaftliche Unternehmen eine Anpassungsbeihilfe in Höhe von 134.868.723,27 Euro erhalten. Die restlichen Mittel sind für das Kleinbeihilfeprogramm vorgesehen, das derzeit finalisiert wird. Aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben ist für das zweite Programm eine Antragstellung erforderlich. Der Antragszeitraum wird voraussichtlich im Oktober beginnen.

Sowohl die Anpassungsbeihilfe als auch das Kleinbeihilfeprogramm sind auf 15.000 Euro pro Unternehmen begrenzt. Rund 3.800 Unternehmen werden jetzt eine Anpassungsbeihilfe in Höhe des Maximalbetrags erhalten.

Die Anpassungsbeihilfe teilt sich wie folgt auf die berechtigten Sektoren auf:

 

Sektor

Anteil in Euro*

Anteil in Prozent

Anzahl

Unternehmen**

Weinbau

3.737.154,95 €

2,8%

4.877

Baumobst

4.719.357,10 €

3,5%

5.443

Hopfen

2.606.870,41 €

1,9%

1.029

Spargel

5.106.699,92 €

3,8%

1.655

Beerenobst

2.279.545,21 €

1,7%

3.265

Mastschweine

13.413.071,04 €

9,9%

19.006

Sauenhaltung

57.689.284,32 €

42,8%

7.749

Ferkel

737.912,43 €

0,5%

5.850

Mastgänse

209.889,91 €

0,2%

1.063

Masthühner

12.714.893,05 €

9,4%

1.998

Mastputen

6.093.622,52 €

4,5%

985

Mastenten

399.955,00 €

0,3%

1.063

Traubenproduktion

1.472.577,10 €

1,1%

3.483

Obstbau maschinell

644.354,48 €

0,5%

1.083

Industriegemüse

10.733.659,06 €

8,0%

2.205

Frischgemüse

7.656.378,88 €

5,7%

2.743

Intensivgemüse

4.653.497,58 €

3,5%

3.493

 

*       Rundungsdifferenzen möglich

** Mehrfachnennungen enthalten, da Betriebe aufgrund ihrer Ausrichtung mehreren Sektoren

angehören können

Die Anpassungsbeihilfe wird von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ausgezahlt. Sie ist im Einklang mit den EU-Vorgaben an Nachhaltigkeitskriterien geknüpft: Voraussetzung ist, dass die Betriebe im Jahr 2021 eine sogenannte Greening-Prämie für bestimmte nachhaltige Landbewirtschaftungsmethoden erhalten haben – ein Element aus der EU-Agrarförderung, das zu einer klima- und umweltförderlichen Bewirtschaftung verpflichtet. Dadurch können der Kreis der berechtigten Betriebe eindeutig bestimmt und die Gelder ohne Antragsverfahren ausgezahlt werden.

Pressekontakt
Herr Mathia Paul
Telefon: 030 / 18529-3170
E-Mail: poststelle@bmel.bund.de
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
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