Berlin (agrar-PR) -
DBV: Verschuldensunabhängige Haftungsregelung bleibt unkalkulierbar und nicht versicherbar Anlässlich der heutigen Bestätigung der
Regelungen des Gentechnikgesetzes insbesondere zur Koexistenz und zur
Haftung durch das Bundesverfassungsgericht bekräftigt der Deutsche
Bauernverband seine bisherigen Positionen. Die mit dem Gentechnikgesetz
im Jahre 2004 eingeführte verschuldensunabhängige Haftungsregelung
beinhaltet für GVO-anbauende Landwirte trotz gesetzeskonformen
Verhaltens unkalkulierbare und nicht versicherbare Risiken. Der Deutsche
Bauernverband kann bei Fortgeltung dieser Gesetzeslage den Landwirten
weiterhin nur vom GVO-Anbau abraten.
Im damaligen Gesetzgebungsverfahren hatte
der DBV gefordert, dass bei gesetzeskonformen Verhalten die
Haftungslücke durch einen gesetzlich verankerten Haftungsfonds
geschlossen werden müsste. Für Landwirte, die keine gentechnisch
veränderten Pflanzen anbauen, hätte über diesen Weg eine unbürokratische
Regulierung möglicher Schäden ohne Ausfallrisiko sichergestellt werden
können. Außerdem hätten auch die saat- und pflanzgutliefernden
Unternehmen über einen Haftungsfonds in Verantwortung genommen werden
können. Vergleichbare Lösungen in anderen EU-Mitgliedstaaten
verdeutlichen, dass eine derartige Regelung durchaus praktikabel sein
kann. Das Ende September vom Europäischen Büro für Koexistenz
vorgestellte Best Practise Document für die Sicherung der Koexistenz im
GVO-Maisanbau sollte dazu genutzt werden, auch national praxisgerechte
Leitlinien für die Koexistenz zu erarbeiten. Ebenso sind für den Anbau
von gentechnisch veränderten Kartoffeln Koexistenzregeln auf der Basis
repräsentativer Versuchsanstellungen festzulegen.