Berlin (agrar-PR) -
Neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) seit dem 1. Oktober 2009
Mit der Änderung der Energiesparverordnung (EnEV 2009) zum 1.
Oktober 2009 sollen Elektro-Nachtspeicherheizungen ab 2020 verboten
werden. Wie der Deutsche Bauernverband (DBV) mitteilt, sind davon aber
Landwirte kaum betroffen. Denn im landwirtschaftlichen Bereich sind die
Wirtschaftsgebäude und Stallgebäude grundsätzlich ausgenommen.
Wohngebäude auf den Höfen werden kaum Berücksichtigung finden, da die
Pflicht zur Außerbetriebnahme nur Gebäude mit mehr als 5 Wohneinheiten
(große Mehrfamilienhäuser) trifft, die ausschließlich mit
Nachtspeicherheizungen beheizt werden. Zudem gilt dies nur dann, wenn
die Heizung vor 1995 eingebaut und die Gebäude danach nicht auf einen
besseren Wärmeschutzstandard gebracht wurden. In diesen Gebäuden darf
ab dem 1. Januar 2020 kein Speicherheizgerät älter sein als 30 Jahre.
Teilweise entstand das Missverständnis, dass alle
Nachtspeicherheizungen ab 2020 verboten werden sollen. Im ländlichen
Raum sind über viele Jahre die Nachtspeicherheizungen als eine
günstige Alternative zu Öl- oder Flüssiggasheizungen eingebaut worden.
Deswegen sind jetzt viele Hauseigentümer verunsichert. Diese sind aber
in der Regel nicht betroffen, stellte der DBV fest.
Unabhängig davon, ob ein Gebäude von der Verpflichtung betroffen
ist oder nicht, zahlt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beim
Austausch von Speicherheizungen unter bestimmten Bedingungen 200 Euro
pro ausgetauschtes Gerät.
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