Rat und EU-Kommission haben mit den Vorschriften
zur Veröffentlichung die durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
vorgegebenen Anforderungen zur Beachtung der Privatsphäre für natürliche
Personen nicht gewahrt. Eine erforderliche Gewichtung der
personengenauen Veröffentlichung z.B. nach Art und Umfang der Beihilfen
hat nicht stattgefunden.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) fordert Bund und
Länder auf, die deutsche Internetseite für die Veröffentlichung der
Direktzahlungen bis zur Änderung des EU-Rechtes abzuschalten und nicht
mehr fortzuführen. Es darf keine „Lex Landwirtschaft“, also eine nur für
Landwirte personenbezogene Transparenz geben. Der Bund hat unmittelbar
nach Bekanntwerden des Urteils die Veröffentlichung gestoppt.
Pressemeldung Download: