München (agrar-PR) -
Bauernverband fordert Gleichbehandlung bei der Offenlegung Die
selektive Veröffentlichung der Subventionen einer einzelnen
Berufsgruppe ist nicht in Ordnung. „Es ist ärgerlich, wenn nur die
Direktzahlungen der EU für die Bauern veröffentlicht werden, während
nationale Hilfen an die Wirtschaft und den Privathaushalt nicht im
Internet nachzulesen sind“, sagte Hans Müller, Generalsekretär des
Bayerischen Bauernverbandes anlässlich der Diskussion um die
Offenlegung der Betriebsprämie im Internet.
„Die EU-Direktzahlungen an alle 118.000 bäuerlichen Familienbetriebe in
Bayern sind gerechtfertigt, da sie vor allem ein Ausgleich für die
Aufwendungen der in Europa sehr hohen Umwelt-, Tierhaltungs- und
Lebensmittelsicherheitsvorschriften sind“, sagte Müller weiter. Zum
Beispiel dürften europäische Bauern in der Rindermast keine Hormone
einsetzen, was unter anderem in Ländern Nord- und Südamerikas zulässig
sei. Die EU-Direktzahlungen seien zudem eine Honorierung der Landwirte
durch die Gesellschaft für die Erhaltung der landwirtschaftlichen
Flächen in einem guten ökologischen und landwirtschaftlichen Zustand.
„Die Landwirtschaft hat nichts zu verbergen, weshalb ja seit Jahren
unter Wahrung des Datenschutzes der einzelnen Familienbetriebe in den
Agrarberichten klar aufgezeigt wird, wie viel und für was die Betriebe
staatliche Zahlungen erhalten“, erklärt Müller. Die deutliche Mehrheit
der Bauernfamilien lehne es aber ab, dass durch eine namentliche
Veröffentlichung ihrer Betriebsdaten unsachliche Neiddiskussionen
ermöglicht
werden. „Die Bauern verstehen nicht, wieso nicht alle staatlichen
Unterstützungen durch Bayern, Bund und die EU sowie alle Empfänger
namentlich offengelegt werden, wenn die Politik und einige
Nicht-Regierungsorganisationen Transparenz propagieren“, sagt Müller.
„Oder stehen hinter den Organisationsvertretern, die die Transparenz
für landwirtschaftliche Zahlungen fordern, diejenigen, die nur das Ziel
verfolgen, diese begründeten Zahlungen den Bauern wegzunehmen?“, fragt
der BBV-Generalsekretär.
Für die Bauernfamilien in Bayern trügen die EU-Direktzahlungen
durchschnittlich zwischen 40 und 60 Prozent zum letztjährigen
Bruttomonatseinkommen von rund 2.500 Euro je Familienarbeitskraft bei.
Die vollständigen Adressdaten von tausenden von Bauernfamilien würden
so ohne die sachgerechte Erläuterung, dass es hier um begründete
Ausgleichszahlungen gehe, ins Internet gestellt, kritisiert der
Bauernverband.
Anders
gehe man zum Beispiel bei den EU-Zahlungen für berufliche
Qualifizierungsmaßnahmen vor: Einzelne Empfänger würden nicht
namentlich im Internet genannt, sondern nur die
Fortbildungseinrichtungen als Veranstaltungsträger. „Wenn
Veröffentlichungen staatlicher Zahlungen stattfinden, müssen diese im
gleichen Maße auch für andere gesellschaftliche Gruppen und
Wirtschaftsbranchen in einheitlicher
Form im Internet erfolgen. Ansonsten entsteht ein Zerrbild“, warnte
Müller. Fakt sei, dass über 50 Prozent der Subventionen in Deutschland
– rund zwölf Milliarden Euro im Jahr 2008 – an die gewerbliche
Wirtschaft gingen und Transparenz hier offensichtlich nicht von der
Politik gewollt sei. Der Berufsstand habe sich immer für die
Transparenz aller staatlichen Beihilfen und aller Empfänger
ausgesprochen. „Wieso stellt man dann nicht jeden Empfänger der
Abwrackprämie unter Angabe seiner Anschrift ins Internet? Das wäre dann
ein wirklich fairer Umgang mit der Transparenz bei der Verwendung staatlicher Beihilfen seitens der Politik“, sagt Müller.
Fakt
sei auch, dass Verarbeitungsunternehmen im nachgelagerten Bereich der
Landwirtschaft wie Molkereien oder Stärkehersteller in der Regel keine
flächenbezogene Betriebsprämie oder Direktzahlungen der EU bekämen.
„Vielmehr handelt es sich bei diesen Zahlungen um Gelder für
Agrarmarktmaßnahmen, die letztlich den Bauern über die
Auszahlungspreise ihres Verarbeitungsunternehmens zugute kommen“,
erklärt Müller. Zu diesen Marktinstrumenten zählten zum Beispiel
Beihilfen für Schulmilch, Intervention, Lager- und
Verarbeitungsbeihilfen, Exportförderung oder Hilfen wie die
Trockenfutterbeihilfe. Diese Agrarmarktmaßnahmen würden im Sinne der
betroffenen Bauern zur Preis- und zur Absatzstützung beitragen,
Marktschwankungen ausgleichen und bildeten damit ein Sicherheitsnetz
für die Bäuerinnen und Bauern.