02.07.2009 | 00:00:00 | ID: 1064 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Fair mit den Bauernfamilien umgehen

München (agrar-PR) - Bauernverband fordert Gleichbehandlung bei der Offenlegung
Die selektive Veröffentlichung der Subventionen einer einzelnen Berufsgruppe ist nicht in Ordnung. „Es ist ärgerlich, wenn nur die Direktzahlungen der EU für die Bauern veröffentlicht werden, während nationale Hilfen an die Wirtschaft und den Privathaushalt nicht im Internet nachzulesen sind“, sagte Hans Müller, Generalsekretär des Bayerischen Bauernverbandes anlässlich der Diskussion um die Offenlegung der Betriebsprämie im Internet.

„Die EU-Direktzahlungen an alle 118.000 bäuerlichen Familienbetriebe in Bayern sind gerechtfertigt, da sie vor allem ein Ausgleich für die Aufwendungen der in Europa sehr hohen Umwelt-, Tierhaltungs- und Lebensmittelsicherheitsvorschriften sind“, sagte Müller weiter. Zum Beispiel dürften europäische Bauern in der Rindermast keine Hormone einsetzen, was unter anderem in Ländern Nord- und Südamerikas zulässig sei. Die EU-Direktzahlungen seien zudem eine Honorierung der Landwirte durch die Gesellschaft für die Erhaltung der landwirtschaftlichen Flächen in einem guten ökologischen und landwirtschaftlichen Zustand. „Die Landwirtschaft hat nichts zu verbergen, weshalb ja seit Jahren unter Wahrung des Datenschutzes der einzelnen Familienbetriebe in den Agrarberichten klar aufgezeigt wird, wie viel und für was die Betriebe staatliche Zahlungen erhalten“, erklärt Müller. Die deutliche Mehrheit der Bauernfamilien lehne es aber ab, dass durch eine namentliche Veröffentlichung ihrer Betriebsdaten unsachliche Neiddiskussionen ermöglicht werden. „Die Bauern verstehen nicht, wieso nicht alle staatlichen Unterstützungen durch Bayern, Bund und die EU sowie alle Empfänger namentlich offengelegt werden, wenn die Politik und einige Nicht-Regierungsorganisationen Transparenz propagieren“, sagt Müller. „Oder stehen hinter den Organisationsvertretern, die die Transparenz für landwirtschaftliche Zahlungen fordern, diejenigen, die nur das Ziel verfolgen, diese begründeten Zahlungen den Bauern wegzunehmen?“, fragt der BBV-Generalsekretär.

Für die Bauernfamilien in Bayern trügen die EU-Direktzahlungen durchschnittlich zwischen 40 und 60 Prozent zum letztjährigen Bruttomonatseinkommen von rund 2.500 Euro je Familienarbeitskraft bei. Die vollständigen Adressdaten von tausenden von Bauernfamilien würden so ohne die sachgerechte Erläuterung, dass es hier um begründete Ausgleichszahlungen gehe, ins Internet gestellt, kritisiert der Bauernverband. 

Anders gehe man zum Beispiel bei den EU-Zahlungen für berufliche Qualifizierungsmaßnahmen vor: Einzelne Empfänger würden nicht namentlich im Internet genannt, sondern nur die Fortbildungseinrichtungen als Veranstaltungsträger. „Wenn Veröffentlichungen staatlicher Zahlungen stattfinden, müssen diese im gleichen Maße auch für andere gesellschaftliche Gruppen und Wirtschaftsbranchen in einheitlicher Form im Internet erfolgen. Ansonsten entsteht ein Zerrbild“, warnte Müller. Fakt sei, dass über 50 Prozent der Subventionen in Deutschland – rund zwölf Milliarden Euro im Jahr 2008 – an die gewerbliche Wirtschaft gingen und Transparenz hier offensichtlich nicht von der Politik gewollt sei. Der Berufsstand habe sich immer für die Transparenz aller staatlichen Beihilfen und aller Empfänger ausgesprochen. „Wieso stellt man dann nicht jeden Empfänger der Abwrackprämie unter Angabe seiner Anschrift ins Internet? Das wäre dann ein wirklich fairer Umgang mit der Transparenz bei der Verwendung staatlicher Beihilfen seitens der Politik“, sagt Müller. 

Fakt sei auch, dass Verarbeitungsunternehmen im nachgelagerten Bereich der Landwirtschaft wie Molkereien oder Stärkehersteller in der Regel keine flächenbezogene Betriebsprämie oder Direktzahlungen der EU bekämen. „Vielmehr handelt es sich bei diesen Zahlungen um Gelder für Agrarmarktmaßnahmen, die letztlich den Bauern über die Auszahlungspreise ihres Verarbeitungsunternehmens zugute kommen“, erklärt Müller. Zu diesen Marktinstrumenten zählten zum Beispiel Beihilfen für Schulmilch, Intervention, Lager- und Verarbeitungsbeihilfen, Exportförderung oder Hilfen wie die Trockenfutterbeihilfe. Diese Agrarmarktmaßnahmen würden im Sinne der betroffenen Bauern zur Preis- und zur Absatzstützung beitragen, Marktschwankungen ausgleichen und bildeten damit ein Sicherheitsnetz für die Bäuerinnen und Bauern.
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