München (agrar-PR) - Ab
kommenden Montag sollen auch in Bayern die Daten der Empfänger von
EU-Ausgleichszahlungen ins Internet gestellt werden. Dies hat die
Bayerische Staatsregierung vor Kurzem entschieden. „Der Bauernverband
steht nach wie vor dazu,
alle Empfänger von staatlichen Hilfen, ob von Seiten der EU, des Bundes
oder Freistaats gleich zu behandeln. Aber der Bauernverband
bleibt dabei, das selektive Veröffentlichen einer einzigen Berufsgruppe
ist
nicht in Ordnung“, sagte Matthias Borst, Leiter der Abteilung
Agrarpolitik im
Bayerischen Bauernverband. „Wir appellieren deshalb an Politik und
Gesellschaft, fair mit den bayerischen Bauernfamilien und sachlich mit den
Fakten umzugehen.“
Die
EU-Direktzahlungen an alle 118.000 bäuerliche Familienbetriebe in Bayern seien
gerechtfertigt, da sie vor allem ein Ausgleich für die Aufwendungen der in
Europa sehr hohen Vorschriften im Bereich Umwelt, Tierhaltung und Lebensmittelsicherheit
sind. Zudem honorierten sie die Landwirte dafür, dass bewirtschaftete Flächen
in einem guten ökologischen und landwirtschaftlichen Zustand erhalten würden.
Das bayerische
Landwirtschaftsministerium sehe im Internet zusätzlich klare Begründungen und
eindeutige Erläuterungen für die verschiedenen Ausgleichszahlungen vor. Durch
die Nichtveröffentlichung nationaler Beihilfen an die gewerbliche Wirtschaft
entstehe ein Zerrbild, nach dem die Bauernfamilien in besonderemMaße
staatliche Beihilfen erhielten. Fakt sei, dass über 50 Prozent der Subventionen inDeutschland - rund 12 Milliarden Euro im Jahr 2008 - an die
gewerbliche Wirtschaft gingen und hier Transparenz offensichtlich nicht von der
Politik gewollt sei.
Aus rechtsstaatlicher Sicht sei bei der Umsetzung
der Offenlegung von EU-Zahlungen nicht nachvollziehbar, dassdie von einigendeutschen Gerichten veranlasste höchstrichterliche Prüfung von
datenschutzrechtlichen Bedenken durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) von
der Bundespolitik nicht abgewartet werden konnte.