13.08.2019 | 22:20:00 | ID: 27714 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Förderung für den ländlichen Raum aufgestockt und ausgeweitet

Wiesbaden (agrar-PR) - Neue Förderrichtlinie für die Dorf- und Regionalentwicklung tritt in Kraft
„Wir haben die Förderung für den ländlichen Raum deutlich angehoben und erweitert. Ländliche Gemeinden können nun noch mehr Fördermitteln vom Land erhalten und damit ihre Dorfkerne attraktiver machen, die Kinderbetreuung vor Ort verbessern oder touristische Angebote ausweiten. Damit stärken wir den ländlichen Raum und unterstützen bei der Entwicklung der Dörfer“, sagte Umweltministerin Priska Hinz. Die neue Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung wurde gestern (12. August) im Staatsanzeiger veröffentlicht und tritt am Donnerstag (15. August) in Kraft. 

„Unser Ziel ist es, dass die Menschen in Hessen überall gut leben können – ob in der Stadt oder auf dem Land. Die Gemeinden vor Ort wissen sehr gut, was sie brauchen, um sich zukunftsfähig aufzustellen. Dabei unterstützen wir sie. Vor Ort entstehen mithilfe der Förderung gesamtkommunale Strategien. So wird sichergestellt, dass Geschäfte, Kindergärten und Arbeitsplätze vor Ort bleiben oder entstehen und die Menschen gerne in den ländlichen Gemeinden wohnen“, ergänzte Hinz.  

Kommunen, Genossenschaften oder Privatpersonen werden künftig mit bis zu 500.000 Euro unterstützt, wenn sie beispielsweise Gesundheitszentren, Betreuungsangebote für Kinder und Senioren oder Nahversorgungsläden schaffen. Mithilfe der Förderung können Gemeinden außerdem ungenutzte, baufällige Häuser entfernen und Platz für Gebäude schaffen, die den Ortskern beleben. Neu ist das Angebot für Privatpersonen alte Scheunen zu Wohnzwecken umzubauen. Kommunen können ebenfalls von verbesserten Konditionen profitieren, wenn sie Rad- und Wanderwegen einrichten. Außerdem wird das Land zukünftig kleinere Förderanträge unbürokratischer als bisher abwickeln. Dafür wurden Regionalbudgets geschaffen und den Regionen zur Verfügung gestellt.

„Unsere Förderangebote wirken“, sagte Hinz, und verwies auf die Bilanz aus 2018: „Im Jahr 2018 wurden in der Dorf- sowie in der Regionalentwicklung 117 Millionen Euro bewilligt. In der Dorfentwicklung wurden über 1.100 Bewilligungen ausgesprochen, über 800 Mal haben private Förderempfänger davon profitiert. In der Regionalentwicklung hat sich die Förderung positiv auf den Arbeitsmarkt ausgewirkt: im Rahmen der 147 Bewilligungen an private Kleinstunternehmen der Grundversorgung und des Gastgewerbes konnten fast 70 neue Arbeitsplätze geschaffen werden.“

Zusätzliche Informationen:

Das Förderangebot nutzen können Kommunen und Privatpersonen in den Städten und Gemeinden, die am Dorfentwicklungsprogramm teilnehmen sowie die, die nach dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum Hessen (EPLR) dem ländlichen Raum zugeordnet sind und nach dem Programm der ländlichen Regionalentwicklung gefördert werden. Weitere Informationen erteilen die Bewilligungsstellen der Landkreise sowie das Ministerium und die WI-Bank auf ihren Internetseiten.

Informationen zur Dorfentwicklung finden Sie auch unter folgendem Link:

https://umwelt.hessen.de/landwirtschaft/laendlicher-raum/foerderung-der-laendlichen-entwicklung/dorfentwicklung
Pressekontakt
Frau Ira Spriestersbach
Telefon: 0611 - 815-1020
Fax: 0611 - 815-1943
E-Mail: pressestelle@umwelt.hessen.de
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