Bonn (agrar-PR) -
Rahmenvereinbarung im Hamburger Hafen unterzeichnet Die Freie und Hansestadt Hamburg und die Bundesanstalt für
Landwirtschaft und Ernährung (BLE) vereinbarten am 17. September 2010,
sich gegenseitig bei der Einfuhrkontrolle von Lebensmitteln zu
unterstützen.
Beide Dienststellen führen in Hamburg von der EU vorgeschriebene,
unterschiedliche amtliche Einfuhrkontrollen durch. Am 17. September 2010
unterzeichneten Dr. Gregor Buschhausen-Denker, Fachabteilungsleiter in
der Hamburger Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und
Verbraucherschutz (BSG), und der Leiter der BLE-Abteilung 4, Volker
Raddatz, in Hamburg eine Rahmenvereinbarung, die die gegenseitige
Unterstützung der Prüfdienste regelt.
Die Beteiligten waren sich einig, dass durch die jetzt vereinbarte
Zusammenarbeit die Kontrollen noch effizienter als bisher erfolgen
können. Damit wird die Abfertigung beschleunigt, ohne die
Kontrollaufgaben zu vernachlässigen. Gleichzeitig stärkt es den
Wirtschaftsstandort Hamburg.
Die BSG ist in Hamburg die zuständige Behörde für die EU-Kontrollen
im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der
tiergesundheitlichen und -schutzrechtlichen Bestimmungen bei der Einfuhr
aus Drittländern. Die BLE ist die zuständige Stelle zur Durchführung
von Konformitätskontrollen bei der Ein- und Ausfuhr von Obst und Gemüse
aus/in Drittländer(n). Des Weiteren ist die BLE vom Bundesministerium
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) im Januar
2010 ermächtigt worden, die Einfuhrkontrolle von Fischereierzeugnissen
aus Drittländern durchzuführen.
Die jetzt beschlossene Vereinbarung sieht vor, dass der Technische
Prüfdienst der BLE auf konkrete Aufforderung durch das "Veterinäramt
Grenzdienst" Proben bei der Einfuhren von Lebensmitteln nicht tierischen
Ursprungs zieht, die für Rückstandsuntersuchungen des BSG benötigt
werden. Im Gegenzug stellt die BSG dem BLE-Prüfdienst Hygieneräume für
Untersuchungen im Rahmen der Kontrolle zur Bekämpfung der illegalen,
nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU) zur Verfügung.
Darüber hinaus führt die BSG Untersuchungen zur Fischartbestimmung auch
für die BLE durch.