29.04.2020 | 11:36:00 | ID: 28732 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Gemeinsame Protokollerklärung des BMEL, BMI und BMWi zum Sozialschutz-Paket II

Berlin (agrar-PR) - Da das Kurzarbeitergeld von 67 Prozent stufenweise auf maximal 87 Prozent steigt, verringern sich die Anreize für die Aufnahme einer zusätzlichen, vorübergehenden Beschäftigung. In der Landwirtschaft besteht aber ein erheblicher Bedarf an Arbeitskräften, der angesichts der Einreisebeschränkungen für ausländische Saisonarbeitskräfte nicht wie bisher gedeckt werden kann. 

Wir müssen daher die Arbeitsmöglichkeiten für einheimische Kräfte in der Landwirtschaft weiterhin attraktiv halten. Was nicht gesät, gepflanzt, geerntet und transportiert wird, fehlt im Lebensmitteleinzelhandel zur Versorgung der Bevölkerung.

Durch eine Anpassung bei den Hinzuverdienstgrenzen beim Kurzarbeitergeld müssen für die Landwirtschaft als systemrelevante Branche zusätzliche Anreize gesetzt werden.

Daher ist eine weitere Anpassung der Regelung in Form einer Erweiterung der Hinzuverdienstmöglichkeiten beim Kurzarbeitergeld für systemrelevante Branchen und Berufe befristet bis Ende Oktober 2020 im parlamentarischen Verfahren erforderlich.

Wird während des Bezugs von Kurzarbeitergeld eine andere Tätigkeit in systemrelevanten Branchen und Berufen aufgenommen, soll das daraus erzielte Entgelt nicht dem Ist-Entgelt hinzugerechnet werden.
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Herr Mathia Paul
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
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