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Grundsteuerlast darf nicht erhöht werdenBerlin (agrar-PR) - Stellungnahme des DBV-Präsidiums zur anstehenden Grundsteuer-Reform Der Deutsche Bauernverband (DBV) fordert, dass
die Grundsteuerlast der Land- und Forstwirtschaft bei der von Bund und
Ländern beabsichtigten Reform der Grundsteuer keinesfalls erhöht werden
darf. Dies betonte der DBV, der sich im Rahmen der Präsidiumssitzung am
9. November 2010 in Berlin eingehend mit der Reform der Grundsteuer
beschäftigte.
Der DBV fordert ein möglichst einfaches und
unbürokratisches System zur Erhebung der Grundsteuer zu finden. Wenn die
derzeitige Einheitsbewertung abgeschafft werde, müssten Ersatzlösungen
für zahlreiche sich darauf beziehende Regelungen im Steuer-, Sozial- und
Privatrecht gefunden werden. Zudem dürfe keine Bewertung nach
Substanzwerten erfolgen, erklärte der DBV. Dies würde wegen des
drastischen Auseinanderfallens von Substanz- und Ertragswerten in der
Land- und Forstwirtschaft zu einer völlig überzogenen Besteuerung
führen.
Das Aufkommen der Grundsteuer A (Land- und
Forstwirtschaftliche Betriebe) liegt bei rund 360 Millionen Euro. Damit
tragen die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft nach Sicht des DBV
angemessen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur im ländlichen
Raum bei.
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