11.11.2010 | 00:00:00 | ID: 7053 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Grundsteuerlast darf nicht erhöht werden

Berlin (agrar-PR) - Stellungnahme des DBV-Präsidiums zur anstehenden Grundsteuer-Reform
Der Deutsche Bauernverband (DBV) fordert, dass die Grundsteuerlast der Land- und Forstwirtschaft bei der von Bund und Ländern beabsichtigten Reform der Grundsteuer keinesfalls erhöht werden darf. Dies betonte der DBV, der sich im Rahmen der Präsidiumssitzung am 9. November 2010 in Berlin eingehend mit der Reform der Grundsteuer beschäftigte.
 
Der DBV fordert ein möglichst einfaches und unbürokratisches System zur Erhebung der Grundsteuer zu finden. Wenn die derzeitige Einheitsbewertung abgeschafft werde, müssten Ersatzlösungen für zahlreiche sich darauf beziehende Regelungen im Steuer-, Sozial- und Privatrecht gefunden werden. Zudem dürfe keine Bewertung nach Substanzwerten erfolgen, erklärte der DBV. Dies würde wegen des drastischen Auseinanderfallens von Substanz- und Ertragswerten in der Land- und Forstwirtschaft zu einer völlig überzogenen Besteuerung führen.
 
Das Aufkommen der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe) liegt bei rund 360 Millionen Euro. Damit tragen die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft nach Sicht des DBV angemessen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur im ländlichen Raum bei.
 
Die Stellungnahme des DBV-Präsidiums zur Reform der Grundsteuer erhalten Sie im Anhang.
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