Schwerin (agrar-PR) -
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte hat mit Datum vom 01.06.2011 festgelegt, dass sich die im Bescheid für die Errichtung und den Betrieb einer Sauen- und Ferkelaufzuchtanlage in der Gemeinde Alt Tellin, Landkreis Demmin, angeordnete sofortige Vollziehung auch auf die Nebenbestimmungen erstreckt. Dieses dient der Klarstellung des o. g. Genehmigungsbescheides und soll gewährleisten, dass der Investor die in den Nebenbestimmungen angeordneten Maßnahmen erfüllt.
Die Nebenbestimmungen beziehen sich unter Anderem auf naturschutzfachliche Belange. So wird der Investor verpflichtet, ein Ersatz-Laichgewässer zu schaffen und einen verrohrten Graben wieder zu öffnen. Zudem ist in den Nebenstimmungen enthalten, dass vor Inbetriebnahme der Anlage eine Prüfung der Voraussetzungen zur Inbetriebnahme durch die Genehmigungsbehörde erfolgen wird. (PD)