Berlin (agrar-PR) -
Deutscher Bauernverband wendet sich gegen Mehrbelastungen bei der Grundsteuer Der Deutsche Bauernverband (DBV) befürchtet bei einer Reform der
Grundsteuer erhebliche steuerliche Mehrbelastungen für die
Landwirtschaft und den ländlichen Raum, sollte eines der beiden aktuell
diskutierten Reformkonzepte aus den Bundesländern umgesetzt werden. Im
Jahr 2008 lag das Aufkommen der Grundsteuer A (Land- und
forstwirtschaftliche Betriebe) bei 355 Millionen Euro. Das
Gesamtaufkommen der Grundsteuer lag bei 10,8 Milliarden Euro. Eine
Reform der Grundsteuer darf nicht zu Steuererhöhungen durch die
Hintertür führen, forderte der DBV. Die nachdrückliche Anmahnung einer
Neubewertung seitens der Bundesfinanzhofes wegen der lange
zurückliegenden Feststellungszeitpunkte 1964 bzw. 1935 und der darauf
beruhenden Wertverzerrungen muss aber ernst genommen werden, so der DBV.
Der DBV hält nach einer ersten Analyse beide von den Ländern vorgelegten
Modelle für die Landwirtschaft nicht tragbar. Im Modell der "Südländer"
Baden-Württemberg, Bayern und Hessen sollen landwirtschaftliche Gebäude
(Scheunen, Ställe) gleich wie gewerbliche Gebäude besteuert werden,
ohne zu beachten, dass in landwirtschaftlichen Gebäuden teilweise nur
geringe Erträge erzielt werden können. Deswegen könnte sich die
Grundsteuer für einen durchschnittlichen landwirtschaftlichen
Haupterwerbsbetrieb in etwa verdreifachen, befürchtet der DBV. So könnte
für eine alte, kaum nutzbare Scheune im Dorf mit 500 m² Grundfläche bei
üblichen Hebesätzen plötzlich eine Grundsteuer von 600 oder 700 Euro
fällig werden. Ein Schuppen eines Landwirtes wird so behandelt wie ein
Kaufhaus in der City. Land- und forstwirtschaftliche Flächen sollen in
diesem Modell hingegen nicht mehr besteuert werden.
Einen anderen Ansatz verfolgt der Vorschlag von Berlin, Bremen,
Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein. Diese Länder schlagen
eine Neubewertung auf Basis von Verkehrswerten bzw. örtlichen
Bodenrichtwerten vor. Landwirtschaftliche Flächen und Gebäude würden
dann nicht mehr wie bisher nach Ertragswerten, sondern nach fiktiven
Veräußerungswerten bewertet. Dies würde nach Einschätzung des DBV nicht
nur zu einer aufwändigen und im Bereich der Landwirtschaft wenig
repräsentativen Bewertung, sondern vor allem zu untragbaren
Mehrbelastungen führen.
Der DBV hält es für sinnvoll und geboten, die Grundsteuer für land- und
forstwirtschaftliche Betriebe weiterhin anhand der nachhaltigen
Ertragsfähigkeit zu bemessen. Auch muss beachtet werden, dass heutigen
die land- und forstwirtschaftlichen Einheitswerte für viele Regelungen
im Steuer-, Sozial- und Privatrecht als Bemessungsgrundlage verwendet
werden.