07.01.2011 | 15:29:00 | ID: 7665 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Landwirtschaftsministerin Juliane Rumpf unterstützt Forderung nach einem Haftungsfonds der europäischen Futtermittelwirtschaft

Kiel (agrar-PR) - Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsministerin Dr. Juliane Rumpf unterstützt die Forderung des Bauernverbandes nach Einrichtung eines Haftungsfonds der europäischen Futtermittelwirtschaft.
"Unsere Landwirte sind nicht die Verursacher des aktuellen Dioxinskandals, sondern sie sind die Opfer, die für ihren Schaden entschädigt werden müssen. Die Forderung nach einem Haftungsfonds der europäischen Futtermittelwirtschaft ist auch wegen der engen wirtschaftlichen Verflechtung in der EU notwendig. Ich werde mich in diesem Sinne in die Beratungen auf Bund-Länder-Ebene einbringen", sagte Frau Rumpf heute (7. Januar) im Anschluss an den Besuch bei einem Schweinemastbetrieb, der seine Tiere derzeit nicht vermarkten darf.

Außerdem erneuerte die schleswig-holsteinische Landwirtschaftsministerin ihre Forderung vom 5. Januar nach einer Verschärfung der Zulassungsbedingungen für Unternehmen, die Futtermittel herstellen. "Die gleichzeitige Herstellung von Futtermitteln und von technischen Produkten, die für Futtermittel gefährlich sind, unter dem Dach des gleichen Betriebes erscheint mir vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse zu riskant", sagte sie. Am Ende müsse auch im Sinne des Verbraucherschutzes eine klare und sichere Trennung der Betriebsteile gewährleistet sein.

Unterdessen hat das Land Niedersachsen das schleswig-holsteinische Landwirtschaftsministerium heute informiert, dass von drei niedersächsischen Futtermittelherstellern an 22 Betriebe in Schleswig-Holstein möglicherweise dioxinbelastetes Futter geliefert wurde. Die Information der Empfänger, wiederum überwiegend Schweinemastbetriebe, wurde umgehend in die Wege geleitet. Außerdem wurden die niedersächsischen Behörden gebeten, die notwendigen Untersuchungen kurzfristig zu veranlassen.

Parallel dazu hat sich die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe in Schleswig-Holstein, die von einem Unternehmen aus Hamburg dioxinbelastetes Futter bezogen hatten, auf jetzt 61 erhöht. Diese Zahl könnte allerdings nochmals ansteigen, wenn alle Angaben der bereits genannten acht Landhandelsunternehmen aus Schleswig-Holstein vorliegen, die neben den landwirtschaftlichen Betrieben ebenfalls beliefert worden waren. Die Ergebnisse für die in diesem Zusammenhang von Hamburg gestarteten Laboranalysen werden bereits in der kommenden Woche erwartet.

Bei den Untersuchungen zu dioxinbelastetem Futterfett aus dem Betrieb Harles und Jentzsch, die vom schleswig-holsteinischen Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Auftrag gegeben wurden, liegen weitere zehn Ergebnisse vor. Dabei erreichten die Dioxingehalte Werte zwischen 0,66 Nanogramm (ng) bis 58,17 ng. In neun Fällen wurde der zulässige Höchstgehalt (0,75 ng) überschritten.

Insgesamt hatte das Ministerium 112 Proben aus Eingangs- und Ausgangsware der Firma Harles und Jentzsch zur Untersuchung gegeben, von denen damit bis heute 30 Laboranalysen vorliegen. In aktuell zwölf Fällen wurde der zulässige Höchstgehalt an Dioxin unterschritten, in 18 Fällen aber überschritten.

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass im Prozess der Futtermittelherstellung wegen der Beimischung anderer Futterkomponenten der Dioxingehalt insgesamt absinkt. Dennoch sind die genannten 18 Proben wegen der Höchstgehaltüberschreitung nicht für die Futtermittelherstellung geeignet. Die weiteren Laborergebnisse stehen noch aus und werden vom Ministerium in den nächsten Tagen sukzessive erwartet und veröffentlicht werden.

Das Ministerium hält daran fest, die Betriebe nicht öffentlich zu nennen, die derzeit ihre Tiere nicht vermarkten können. Die Sicherheit sei durch das Vermarktungsverbot in jedem Fall gewährleistet; außerdem sei bis zum Vorliegen der laufenden Laboranalysen bereits in der kommenden Woche unklar, ob die Tiere überhaupt Futter erhalten hätten, in dem der zulässige gesetzliche Grenzwert für Dioxin überschritten wurde. Eine öffentliche Nennung der Geschädigten zu diesem Zeitpunkt sei daher unverhältnismäßig und berge zudem die Gefahr weiteren wirtschaftlichen Schadens, der vermeidbar sei. (PD)
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