Wiesbaden (agrar-PR) - Die Hessische Landesregierung wird ihr Liquiditätshilfeprogramm für
die gebeutelte Landwirtschaft verlängern. Wie Agrarministerin Silke
Lautenschläger am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte, können hessische
Bauern noch bis zum 15. November Anträge für das Programm stellen.
Ursprünglich sollte bereits im Oktober Schluss sein.
„Die starken Preisrückgänge auf den Agrarmärkten bedrohen die
hessischen Landwirte in ihrer Zahlungsfähigkeit“, sagte die Ministerin.
Deshalb habe das Land mit dem „Hessischen Liquiditätshilfeprogramm
Landwirtschaft (HLL)“ ein wirksames Förderinstrument für betriebliche
Ausgaben geschaffen. Die Kredite werden dazu um zwei Prozent
zinsverbilligt. Partner des Landes sind das
Bundeslandwirtschaftsministerium und die Landwirtschaftliche Rentenbank.
Landwirte können jetzt auch Bürgschaften beantragen
Bereits mehr als 530 hessische Landwirte haben Lautenschläger
zufolge seit Anfang Juli eine Zinsverbilligung beantragt – und die
Nachfrage ist unverändert hoch. Die Anträge müssen beim
Landwirtschaftsministerium gestellt werden. Informationen und
Antragsunterlagen stehen im Internetangebot des Ministeriums (
www.hmuelv.hessen.de) zur Verfügung.
Lautenschläger wies ferner auf die neu geschaffene Möglichkeit einer
50-prozentigen Bürgschaftsgewährung des Bundes für die Landwirte hin.
Die Bürgschaft kann über die Hausbank bei der Landwirtschaftlichen
Rentenbank beantragt werden. Die hierfür erforderlichen besonderen
Antragsunterlagen werden Anfang der kommenden Woche auf der Homepage
der Landwirtschaftlichen Rentenbank (
www.rentenbank.de) veröffentlicht.
Hintergrund: Hessisches Liquiditätshilfeprogramm Landwirtschaft (HLL)
Antragsteller benötigen eine Kreditbereitschaftserklärung der
Hausbank. Die Förderung erfolgt als vierjähriges
Liquiditätshilfedarlehen, das im ersten Jahr tilgungsfrei ist. Die
Kredite bis zu einer Darlehenshöhe von 100.000 Euro werden um zwei
Prozent zinsverbilligt (jeweils ein Prozent vom Bund und vom Land
Hessen). Der Mindestbetrag liegt bei 5.000 Euro. Investitionen in
Maschinen und Traktoren können nicht zinsverbilligt werden.