29.10.2009 | 00:00:00 | ID: 3336 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Ministerin: Preisrückgang bedroht Betriebe – schon 530 Antragsteller

Wiesbaden (agrar-PR) - Die Hessische Landesregierung wird ihr Liquiditätshilfeprogramm für die gebeutelte Landwirtschaft verlängern. Wie Agrarministerin Silke Lautenschläger am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte, können hessische Bauern noch bis zum 15. November Anträge für das Programm stellen. Ursprünglich sollte bereits im Oktober Schluss sein.

„Die starken Preisrückgänge auf den Agrarmärkten bedrohen die hessischen Landwirte in ihrer Zahlungsfähigkeit“, sagte die Ministerin. Deshalb habe das Land mit dem „Hessischen Liquiditätshilfeprogramm Landwirtschaft (HLL)“ ein wirksames Förderinstrument für betriebliche Ausgaben geschaffen. Die Kredite werden dazu um zwei Prozent zinsverbilligt. Partner des Landes sind das Bundeslandwirtschaftsministerium und die Landwirtschaftliche Rentenbank.

Landwirte können jetzt auch Bürgschaften beantragen

Bereits mehr als 530 hessische Landwirte haben Lautenschläger zufolge seit Anfang Juli eine Zinsverbilligung beantragt – und die Nachfrage ist unverändert hoch. Die Anträge müssen beim Landwirtschaftsministerium gestellt werden. Informationen und Antragsunterlagen stehen im Internetangebot des Ministeriums (www.hmuelv.hessen.de) zur Verfügung.

Lautenschläger wies ferner auf die neu geschaffene Möglichkeit einer 50-prozentigen Bürgschaftsgewährung des Bundes für die Landwirte hin. Die Bürgschaft kann über die Hausbank bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank beantragt werden. Die hierfür erforderlichen besonderen Antragsunterlagen werden Anfang der kommenden Woche auf der Homepage der Landwirtschaftlichen Rentenbank (www.rentenbank.de) veröffentlicht.

Hintergrund: Hessisches Liquiditätshilfeprogramm Landwirtschaft (HLL)

Antragsteller benötigen eine Kreditbereitschaftserklärung der Hausbank. Die Förderung erfolgt als vierjähriges Liquiditätshilfedarlehen, das im ersten Jahr tilgungsfrei ist. Die Kredite bis zu einer Darlehenshöhe von 100.000 Euro werden um zwei Prozent zinsverbilligt (jeweils ein Prozent vom Bund und vom Land Hessen). Der Mindestbetrag liegt bei 5.000 Euro. Investitionen in Maschinen und Traktoren können nicht zinsverbilligt werden.
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