08.05.2012 | 13:40:00 | ID: 12857 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

NRW setzt neue Landesverordnung zur effektiveren Kontrolle von Gülletransporten in Kraft

Düsseldorf (agrar-PR) - Ab heute gilt eine Meldepflicht für die Verbringung von Wirtschaftsdünger wie Mist oder Gülle.
Das bedeutet, jeder landwirtschaftliche Betrieb der Wirtschaftsdünger an andere Betriebe abgibt, muss einmal im Jahr die abgegebenen Mengen und Nährstoffgehalte an die Kreisstellen der Landwirtschaftskammer melden. Die Daten werden dann digital erfasst und in eine Datenbank eingepflegt. „Das ist ein wichtiger erster Schritt zu einer effektiven Kontrolle der Gülleströme in Nordrhein-Westfalen", erklärte Umweltminister Johannes Remmel. „Vor allem in den Regionen Nordrhein-Westfalens mit einem hohem Viehbesatz wird eine Überwachung der Gülleströme vom Ort des Entstehens bis zum Ort der Verwertung immer wichtiger, um eine ordnungsgemäße Anwendung nach den Vorgaben der Düngeverordnung sicherzustellen. Das Grundwasser in den viehstarken Regionen leidet noch heute unter dem übermäßigen Nährstoffeintrag der vergangenen Jahrzehnte, die Nitratbelastungen liegen hier weit über den Grenzwerten."

Wirtschaftsdünger wie Gülle oder Mist können als wertvolle Düngemittel Nährstoffkreisläufe schließen und ressourcenschonend Mineraldünger ersetzen.

Gleichzeitig entstehen durch unsachgemäße Anwendung Risiken für Luft, Boden und Gewässer. Die Aufbringung ist daher auf 170kg Stickstoff pro Hektar und Jahr begrenzt, jeder Betrieb muss darüber hinaus Nährstoffbilanzen erstellen. Oft stehen die dafür notwendigen Flächen nicht mehr ausreichend im eigenen Betrieb zur Verfügung, daher werden Wirtschaftsdünger zunehmend in andere Betriebe mit ausreichender Fläche verbracht. Dazu kommen Gärreste aus Biogasanlagen oder Gülle und Importe von Hühnertrockenkot aus den Nachbarländern Niederlande und Belgien.

Um die ordnungsgemäße Anwendung dieser Wirtschaftsdünger sicherzustellen, hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen eine neue Landesverordnung über den Nachweis des Verbleibs von Wirtschaftsdünger in Kraft gesetzt. Mit der Veröffentlichung im Gesetzblatt tritt die neue Regelung der Meldepflicht heute (7. Mai 2012) in Kraft. Die Meldungen müssen bis spätesten 31. März für das vorangegangene Jahr erfolgen; die Meldepflicht ist frühestens nach Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten zu erfüllen. Damit erhält die Landwirtschaftskammer als Überwachungsbehörde einen Gesamtüberblick über die in Verkehr gebrachten Mengen und kann diese mit den Nährstoffbilanzen der einzelnen Betriebe abgleichen. Auch die Importmengen aus den Niederlanden werden damit erfasst und ihre ordnungsgemäße Verwertung im aufnehmenden Betrieb kann kontrolliert werden.

Weitere Informationen zur Düngeverordnung sowie zur Landesverbringungsverordnung sind zu finden unter www.umwelt.nrw.de. (PD)
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