Berlin (agrar-PR) -
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat mit seiner heutigen Entscheidung den Landesentwicklungsplan für die Hauptstadtregion für unwirksam erklärt.
In zwei Musterverfahren hatten mehrere brandenburgische Kommunen ein Normenkontrollverfahren gegen den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg angestrengt.
Der 2009 durch die Gemeinsame Landesplanung erlassene Landesentwicklungsplan enthält Vorgaben für die künftige räumliche Entwicklung der Region. Die Siedlungsentwicklung und die Errichtung großflächiger Einzelhandelseinrichtungen werden räumlich auf so bezeichnete „Zentrale Orte“ konzentriert, die jeweils hochwertige beziehungsweise gehobene Funktionen der Daseinsvorsorge wahrnehmen.
Über Konsequenzen aus dem Urteil und die Frage der Einlegung von Rechtsmitteln kann erst nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe entschieden werden.
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Brandenburg
Dr. Jens-Uwe Schade
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