14.01.2011 | 14:19:00 | ID: 7785 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Runder Tisch von Futtermittelbetrieben, Ministerium und Bauernverband

Schwerin (agrar-PR) - Nach der Grünen Woche in Berlin wird es erstmals einen Runden Tisch der Futtermittelhersteller, des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutzes und des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern geben.
Das ist ein Ergebnis des gestrigen Gespräches in Schwerin, zu dem Minister Dr. Till Backhaus Vertreter der 12 Mischfutterwerke Mecklenburg-Vorpommerns und des Bauernverbandes eingeladen hatte.

"Das Gespräch war sehr offen und konstruktiv", so die Einschätzung des Ministers. "Die Futtermittelhersteller haben sich klar zu ihrer Verantwortung bekannt, nur Futtermittel in den Umlauf zu bringen, die in jeglicher Hinsicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Dazu wollen sie die Eigenkontrolle verstärken, was auch die Kontrolle der Zulieferer von Futtermittelausgangstoffen einschließt und das Qualitätsmanagement verbessern", erläuterte der Minister.

Er begrüßte die Initiative der Futtermittelhersteller, über "Lieferanten-Audits" sicher zustellen, dass alle Komponenten der Futtermittelherstellung lebensmitteltauglich sind.

Der Minister betonte, dass auch die staatliche Überwachung und damit die Kontrolle der Kontrolle verschärft werden müsste. Dazu sei es notwendig, den Rahmenplan für die Futtermittelkontrolle, der federführend von BMELV erarbeitet und mit den Ländern abgestimmt wird, den neuen Maßstäben anzupassen.

Bauernpräsident Rainer Tietböhl stellte heraus, dass die Futtermittellieferanten die Qualität nach deutschem Recht unbedingt jederzeit gewährleisten müssen.

In der Kette der Lebensmittelproduktion muss jede einzelne Stufe den Anforderungen des Verbraucherschutzes bedingungslos gerecht werden, betonte Tietböhl.

Auf der gemeinsamen Konferenz der Verbrauchschutzminister und der Landwirtschaftsminister gemeinsam mit Bundesministerin Aigner am 18.1. in Berlin wird Mecklenburg-Vorpommern folgende, mit Bauernverband und den Futtermittelherstellern abgestimmte Forderungen einbringen:

• Jede Komponente für die Herstellung von Futtermittel und damit auch für die Herstellung von Lebensmitteln muss frei von unerlaubten Stoffen sein, d. h. sie müssen unter dem Grenzwert liegen - das muss der Hersteller auch nachweisen können.
• Die Eigenkontrollen sind zu verstärken.
• Labore müssen wieder verpflichtet werden, die Feststellungen über z. B. erhöhte Gehalte von unerwünschten oder verbotenen Stoffen den Überwachungsbehörden sofort zu melden unabhängig davon ob es sich um eine Probe aus der Eigenkontrolle der Unternehmen handelt.
• Die Zulassungspflicht gilt für alle Herstellen, nicht nur von Futtermitteln bzw. von Futterfetten, sondern auch für Hersteller von anderen Komponenten. Die Zulassungsvoraussetzungen und die Zuverlässigkeit der verantwortlichen Personen muss regelmäßig überprüft werden
• Die Wirksamkeit und Eignung der Eigenkontrollsysteme muss überprüft werden.
• Die amtliche Kontrolle wird auf diese Anforderungen ausgerichtet. 
• Verstößen müssen unnachgiebig verfolgt und geahndet werden. (PD)
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