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Rundfunkgebühren ab 2013 nicht mehr für TraktorenBerlin (agrar-PR) - Einsatz des Berufsstandes zahlt sich aus Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich am
21. Oktober 2010 in Magdeburg auf ein neues Finanzierungsmodell des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks geeinigt. Danach ist vorgesehen, dass
ab 1. Januar 2013 die Gebühren nicht mehr geräteabhängig sondern pro
Haushalt zu entrichten sind.
Im Vorfeld hatte der DBV gemeinsam mit den
Spitzenverbänden der Deutschen Wirtschaft gegen die systemwidrige
Reglung mit zusätzlichen Belastungen der Unternehmen protestiert.
Ausdrücklich wurde vom DBV eine zusätzliche Gebührenbelastung von nicht
privat genutzten Kfz und auch für Traktoren, Mähdrescher und andere
landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen sowie Ferienwohnungen strikt
abgelehnt.
Wie sich nunmehr nach dem Bekanntwerden des
geänderten Entwurfes eines 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages
herauskristallisiert hat, konnten speziell für die landwirtschaftlichen
Betriebe durch den Einsatz des Berufsstandes doch noch nicht
unerhebliche Entlastungen erreicht werden. So sieht nunmehr der Entwurf
eine Beschränkung der Veranlagung von Kraftfahrzeugen auf
Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Omnibusse vor. Damit sollen im
Vergleich zur bestehenden Rechtslage und dem ursprünglichen Entwurf
Traktoren und selbstfahrende landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen nicht
mehr für Rundfunkgebühren veranlagt werden. Darüber hinaus soll generell
jeweils ein Kraftfahrzeug für jede beitragspflichtige Betriebsstätte
beitragsfrei gestellt werden.
Ebenso konnte erreicht werden, dass nunmehr
Betriebsstätten bis 8 Angestellten (bisher 4) „nur“ eine Gebühr von
einem Drittel zahlen sollen (rund 6 Euro). Allerdings bleibt das
Ärgernis, dass nach wie vor eine Gebührenpflicht für Ferienwohnungen ab
der zweiten Raumeinheit vorgesehen ist.
Der Entwurf des Rundfunkänderungsstaatsvertrages
wird nun an die Landesparlamente weitergeleitet und soll am 15. Dezember
von den Ministerpräsidenten unterzeichnet werden.
Dieser steht aber noch nicht endgültig fest, da durch die anstehenden
Verhandlungen in den Landtagen noch Änderungen des Entwurfes vorgenommen
werden können. Pressemeldung Download: | |
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