Hannover (agrar-PR) -
Der Bundesrat wird morgen über eine Entschließung zur Änderung des Gentechnik-Gesetzes beraten. Dabei geht es um die Präzisierung des geltenden Rechtes im Rahmen von Saatgutkontrollen auf gentechnisch veränderte Anteile. Damit die Wahlfreiheit für Verbraucher und Landwirte gewährleistet bleibt, muss im Gentechnik-Gesetz unmissverständlich klargestellt werden, dass die Saatguthersteller für rechtlich einwandfreies Saatgut verantwortlich sind.
Weiterhin muss dabei gewährleistet werden, dass diese „Null-Toleranz" auch eine eindeutige und rechtssichere Definition erfährt. Daher sollen rechtssichere, d.h. wissenschaftlich nachvollziehbare und genormte Verfahren für alle Inverkehrbringer von Saatgut bindend sein. So setzt sich Niedersachsen für die Einhaltung der Null-Toleranz ein und schafft mit der Etablierung genormter Messverfahren Sicherheit für Verbraucher, Landwirte und Saatguthersteller. (PD)