13.05.2011 | 15:48:00 | ID: 9436 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Selbsthilfemaßnahmen Milch: Ausdehnung auf Nichtmitglieder

Bern (agrar-PR) - Die Branchenorganisation Milch (BO Milch) möchte ihre Selbsthilfemaßnahmen auch für Nichtmitglieder durch den Bundesrat verbindlich erklären lassen.
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat am 13. Mai 2011 das entsprechende Begehren im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) veröffentlicht.

Gestützt auf die Artikel 8 und 9 des Landwirtschaftsgesetzes kann der Bundesrat in bestimmten Fällen die von Branchen- oder Produzentenorganisationen beschlossenen Selbsthilfemaßnahmen auch für Nichtmitglieder verbindlich erklären. Die Maßnahmen können unter anderem die Qualitätsverbesserung, die Ausarbeitung von Standardverträgen oder die Anpassung der Produktion und des Angebots an die Erfordernisse des Marktes betreffen.

Das Begehren der BO Milch betrifft einen Standardvertrag für den Milchkauf, Abgaben zur Finanzierung einer Butterlagerentlastung und Abgaben zur teilweisen Kompensation von fehlenden Mitteln bei den Ausfuhrbeiträgen im Rahmen des Bundesgesetzes über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten.

Gemäß Art. 9 der Verordnung über die Ausdehnung der Selbsthilfemaßnahmen von Branchen- und Produzentenorganisationen (VBPO; SR 919.117.72) wird ein von einer Branchenorganisation an den Bundesrat eingereichtes Begehren veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung sollen die Nichtmitglieder der Organisation über das Begehren informiert werden. Die Veröffentlichung ist Teil des Vernehmlassungsverfahrens, sie gewährt keine besonderen Einspracherechte.

Änderungen sind entsprechend dem Ergebnis der Konsultation möglich. Der Bundesrat wird darüber entscheiden, ob und allenfalls wieweit er dem Begehren entsprechen wird.

Die vollständigen Unterlagen können auf der Website des Bundesamtes für Landwirtschaft konsultiert werden (www.blw.admin.ch: Themen / Produktion und Absatz / Kennzeichnung und Absatzförderung / Branchenorganisationen).

Die Konsultation dauert bis zum 14. Juni 2011. Die Stellungnahmen sind dem Bundesamt für Landwirtschaft, Fachbereich Qualitäts- und Absatzförderung, Mattenhofstraße 5, 3003 Bern zu übermitteln. (blw)
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