11.03.2011 | 11:45:00 | ID: 8569 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Tierschutzförderung: Einschränkungen unverständlich

Bonn (agrar-PR) - Das NRW-Programm „Ländlicher Raum“ soll nach den Plänen der nordrhein-westfälischen Landesregierung in Zukunft stärker ökologisch ausgerichtet werden und eine tiergerechtere Haltung ermöglichen.
Wie der Rheinische Landwirtschaft-Verband (RLV) mitteilt, haben in einem gemeinsamen Schreiben an NRW-Landwirtschafts­minister Johannes Remmel neben dem RLV auch der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) ihre Sorge darüber zum Ausdruck gebracht, dass der Zuschuss für Investitionen in besonders tiergerechte Haltungsverfahren zwar angehoben, für Betriebe mit mehr als 150 Milchkühen aber auf 25 % gesenkt werden soll. Die geplante Reduzierung des Zuschusses vermittele den fatalen Eindruck, dass Tierschutzinvestitionen in scheinbar größeren Beständen – die anvisierte Grenze greife letztlich bereits bei Zusammenarbeit zweier mittlerer Familienbetriebe - einer geringeren Anerkennung und Förderung bedürften. Zugleich beabsichtigt Düsseldorf, absolute Bestandsobergrenzen einzuführen, bei deren Überschreitung künftig keinerlei Förderung von Investitionen gleich welcher Art mehr erfolgt. Dies – so die Verbände - irritiere umso mehr, als mit der Koalitionsvereinbarung in NRW eine stärkere Förderung tier- und artgerechter Haltungsformen angekündigt worden sei.

Auf ausdrückliche Zustimmung stößt dagegen die Absicht, in die künftige Fördermaßnahme zur umwelt- und tiergerechten Haltung auf Stroh auch Mutterkühe einzubeziehen. Hierfür hatten sich nicht zuletzt die beiden Landwirtschaftsverbände in NRW massiv eingesetzt. Der deutlich über Bundesdurchschnitt liegende Strukturwandel der Mutterkuhhaltung in Nordrhein-Westfalen zeige die Notwendigkeit, die Rinderhaltung in ihrer Gesamtheit anzusprechen. (rlv)
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