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undestag verabschiedet Jahressteuergesetz 2010Berlin (agrar-PR) - Anliegen der Landwirtschaft zur Steuervereinfachung nur teilweise berücksichtigt Das Jahressteuergesetz 2010 (JStG), das der
Bundestag am 28. Oktober 2010 verabschiedet hat, enthält eine Vielzahl
von steuerlichen Änderungen. Den Anliegen des Berufsstandes wurde damit
teilweise Rechnung getragen, erklärte der Deutsche Bauernverband (DBV)
nach einer Bewertung.
Zu begrüßen ist, dass die 2009 eingeführte
Steuererklärungspflicht für Saisonarbeitskräfte rückwirkend faktisch
wieder abgeschafft wird. Dies entspricht einer Forderung des
Berufsstandes. Ohne die Neuregelung hätten rund 200.000
landwirtschaftliche Saisonarbeitkräfte zusätzliche Steuererklärungen
abgeben müssen, obwohl in diesen Fällen regelmäßig keine Steuer anfällt.
Nun wird im Ergebnis die bis 2008 geltende Regelung, die bei
Beschäftigung von Saisonarbeitskräften zu spürbarer Vereinfachung auf
Seiten der Betriebe, aber auch auf der Finanzverwaltung führte,
sinnvoller weise fortgeführt.
Für den DBV ist es auch erfreulich, dass die vom
Bundesrat vorgeschlagene Einschränkung von § 6b EStG
(„Reinvestitionsrücklage“) nicht in das JStG 2010 aufgenommen wurde. Der
Vorschlag des Bundesrates sollte so genannte „§ 6b-Fonds“ treffen. In
der Praxis wäre aufgrund der Formulierung des Bundesrates jedoch die
Landwirtschaft Hauptleidtragender der Neuregelung gewesen, da typische
und sinnvolle Investitionsvorgänge landwirtschaftlicher Betriebe
steuerlich benachteiligt worden wären. Der DBV konnte dies im Rahmen der
Sachverständigenanhörung zum JStG 2010 darlegen und die
Bundestagsabgeordneten überzeugen, eine derartige Einschränkung nicht
vorzusehen.
Kaum nachvollziehbar ist hingegen, dass das
Anliegen der Landwirtschaft, aber auch des Handwerks, die zum Jahresende
auslaufenden angehobenen Betriebsgrößengrenzen zur Förderung kleiner
und mittlerer Betriebe (§ 7g EStG) im JStG 2010 zu verlängern, nicht
aufgegriffen wurde. Angesichts der nach wie vor ungesicherten
konjunkturellen Lage hätte es einer Verstetigung dieser sinnvollen
steuerlichen Rahmenbedingung bedurft. Da der Bundestag hiervon abgesehen
hat, fallen ab dem Jahr 2011 übergangslos mehr als 10.000 land- und
forstwirtschaftliche Unternehmen aus dem Anwendungsbereich der
Vorschrift, obwohl es sich nach wie vor zweifellos um förderungswürdige
kleine und mittlere Unternehmen handelt. Der DBV wird sich dafür
einsetzen, dass die Fortführung der Größenmerkmale in einem der nächsten
Steuergesetzgebungsvorhaben doch noch aufgegriffen wird. Daneben wäre
auch eine Flexibilisierung der Investitionsmöglichkeiten im Rahmen von §
7g EStG zur Steuervereinfachung notwendig und sinnvoll.
Unverständlich ist dem DBV außerdem, dass der
Bundestag den Vorschlag des Bundesrates zur Vereinfachung eines
erbschaftsteuerunschädlichen Strukturwandels nicht in das JStG 2010
aufgenommen hat. Der Vorschlag des Bundesrates sah vor, dass Landwirte
Veräußerungserlöse auch in steuerlich als Gewerbe eingestufte
Betriebszweige, z.B. Energieerzeugung aus nachwachsenden Rohstoffen oder
Urlaub auf dem Bauernhof, reinvestieren können, ohne dadurch die
erbschaftsteuerliche Verschonung zu gefährden. Da es sich um einen
Vorschlag der Länder handelte, denen schließlich die Erbschaftsteuer
allein zusteht, ist es für den DBV nicht nachvollziehbar, warum dieser
Vorschlag nicht aufgenommen wurde. Auch hier wird sich der DBV weiterhin
für eine sinnvolle Regelung einsetzen. Pressemeldung Download: | |
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