28.06.2023 | 11:55:00 | ID: 36737 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Verbesserung der Ökoregelungen für 2024 dringend nötig

Berlin (agrar-PR) - Deutscher Bauernverband: Bund-Länder-Vorschläge zu zaghaft
Am Montag haben die Agrar-Amtschefs von Bund und Ländern über verbesserte Ökoregelungen in der GAP-Förderung ab 2024 beraten, nachdem in 2023 die Fördermittel von etwa 1 Milliarde Euro nur zu etwa 61 Prozent von den Landwirten beantragt wurden. Die Initiative wird vom DBV unterstützt, fällt aber zu zaghaft aus. Die Maßnahmen sind aus Sicht des DBV unzureichend, um in 2024 eine deutlich verbesserte Teilnahme der Landwirte und damit eine volle Ausschöpfung des Budgets für die Ökoregelungen zu erreichen.

Auf Unverständnis des DBV trifft die Entscheidung, eine Verbesserung des Förderangebotes für Grünland bis 2025 aufzuschieben. Die im Vorfeld diskutierten zusätzlichen Förderungen für Grünland müssen schon in 2024 eingeführt werden, wobei Einschränkungen bestehender Grünlandprogramme der Bundesländer zu vermeiden sind. Der DBV fordert weitere Anhebungen der Fördersätze, insbesondere bei der Förderung vielfältiger Ackerkulturen und für Blühflächen. Dafür sieht der DBV finanzielle Spielräume, denn die Teilnahmerate bei der Ökoregelung 1a für zusätzliche Stilllegungsflächen werde deutlich geringer ausfallen als derzeit im GAP-Strategieplan angenommen.

Hintergrund:
Die Ökoregelungen sind einjährige Agrarumweltmaßnahmen, die in der Förderperiode 2023 bis 2027 pro Jahr mit gut 1 Milliarde Euro dotiert sind. Nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums sind die Mittel hierfür in diesem Jahr nur zu 61 Prozent beantragt worden, etwa 600 Millionen Euro. Damit einher geht eine erhebliche Verfehlung der Ziele nach dem GAP-Strategieplan bei fast allen Ökoregelungen. Änderungen am GAP-Strategieplan für 2024 müssen bis zum September 2023 bei der EU-Kommission eingereicht werden. Dazu haben Bund und Länder am 26. Juni über Verbesserungsvorschläge beraten. Eine korrespondierende Änderung der nationalen GAP-Direktzahlungs-Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

Eine erste Bewertung des DBV im Detail finden Sie hier:
https://223618.seu2.cleverreach.com/fileadmin/user_upload/dbv/
pressemitteilungen/2023/KW_21_bis_KW_40/KW_26/DBV-Bewertung_Massnahmen_zur_Verbesserung_der_OEkoregelungen_2024.pdf
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