11.01.2011 | 13:39:00 | ID: 7704 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich: Labore müssen EU-weit verpflichtet werden, über Höchstgehaltsüberschreitungen zu informieren

Wiesbaden (agrar-PR) - Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich fordert, dass alle Laboratorien die zuständigen Behörden unverzüglich unterrichten müssen, wenn Futtermittel, Zusatzstoffe oder eine Vormischung nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
„Schnelle Informationen an die Behörde sind für die Lebensmittelsicherheit unabdingbar. Nur dann können wir den Verbraucher konsequent schützen“, sagte die Ministerin am Dienstag in Wiesbaden. Mit der EU-weiten Neuordnung der Lebensmittel- und Futtermittelgesetzgebung im Jahr 2006 ist auf eine solche Regelung verzichtet worden. „Angesichts des derzeitigen Dioxingeschehens sollte diese Verpflichtung für alle in Europa wieder eingeführt werden - vor allem aber für Dioxinlaboratorien“, sagte die Ministerin. Derzeit besteht eine Meldepflicht nur durch den jeweiligen Futtermittelunternehmer.

„Wir werden diese Forderung bei der Amtschefkonferenz der Verbraucherschutzministerien und bei der nächsten Verbraucherschutzministerkonferenz auf die Tagesordnung bringen“, kündigte Puttrich an. Außerdem  soll gefordert werden, dass die Futtermittelüberwachung bundesweit  vereinheitlicht   wird. „Die im Lebensmittelbereich eingeführten,  nach einheitlichen Vorgaben durchzuführenden risikoorientierten Kontrollen müssen auch für den Futtermittelbereich Geltung erlangen. Das erhöht die Sicherheit für die Verbraucher; die für Lebensmittel geltende Verwaltungsvorschrift muss dementsprechend auf Futtermittel ausgedehnt werden“, so Puttrich.

Puttrich unterstützt darüber hinaus die Forderung des Bundes-verbrauchschutzministeriums nach einer Trennung der Produktion und Verarbeitung von technischen Fetten und Futterfetten innerhalb einer Betriebsstätte. „Wir brauchen diese strikte Trennung, um Lebensmittel zukünftig noch besser zu schützen“, sagte Puttrich. Zur Umsetzung sei eine Übergangsfrist notwendig, um den betroffenen Betrieben Umstrukturierungen zu ermöglichen. In Hessen wären nur zwei Betriebe von einer solchen Regelung erfasst. Für Betriebe, die pflanzliche und tierische Fette zu Futtermittelzwecken verarbeiten oder damit handeln, sei zudem eine Zulassungspflicht einzuführen. „Derzeit müssen sich diese Betriebe nur registrieren  lassen. Bei einer Zulassungspflicht können  zum Beispiel  spezifische Anforderungen an die technische Ausstattung und den Ausbildungsstand des Personals gestellt werden“, so Puttrich abschließend. (PD)
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