Berlin (agrar-PR) -
DBV sieht Nachbesserungsbedarf vor allem bei der Besteuerung von Biokraftstoffen Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt
die Umsetzung der im Koalitionsvertrag angekündigten steuerlichen Sofortmaßnahmen
durch das geplante Wachstumsbeschleunigungsgesetz. Die vorgesehenen Maßnahmen
zur Familienförderung durch Anhebung von Kindergeld und Kinderfreibetrag kommen
auch den Bauernfamilien zugute. Daneben ist auch aus Sicht der Betriebe, die
„Urlaub auf dem Bauernhof“ anbieten, die künftige Anwendung des ermäßigten
Steuersatzes für Beherbergungsleistungen zu begrüßen. Auch erleichtern die
verkürzten Haltefristen bei der Erbschaftsteuer die Generationenfolge in land-
und forstwirtschaftlichen Betrieben.
Allerdings übersieht der DBV nicht,
dass das Wachstumsbeschleunigungsgesetz bislang keinerlei landwirtschaftsspezifische
Anliegen enthält. Von den Nachbesserungen der Unternehmensteuerreform profitieren
ausschließlich Großunternehmen und Konzerne. Für den DBV ist es jedoch unerlässlich,
auch im Bereich der Landwirtschaft steuerliche Wachstumshemmnisse abzubauen. Es
ist nicht nachvollziehbar, dass Umstrukturierungen landwirtschaftlicher Betriebe
zum Wegfall der erbschaftssteuerlichen Verschonung führen. Dadurch werden
innovative Betriebe in ihrer Entwicklung unnötig gehemmt. Zudem könnte durch
Abschaffung der neuen Steuererklärungspflicht für ausländische Saisonarbeitskräfte,
die erheblichen Mehraufwand, aber keine Steuereinnahmen beschert, ein wirksamer
Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet werden.
Bei den Biokraftstoffen sind die
nunmehr vorgesehenen 18 Cent Teilbesteuerung für Biodiesel und
Pflanzenöl-Kraftstoffe aus Sicht des DBV viel zu hoch angesetzt. Das im
Koalitionsvertrag gesetzte Ziel, den Reinkraftstoffmarkt wieder zu beleben, kann
damit nicht erreicht werden. Hier sind maximal 10 Cent je Liter vertretbar.