Berlin (agrar-PR) -
Landwirtschaft trotz Nachbesserung betroffen Die im heute erstmals im Bundestag beratenen
Haushaltsbegleitgesetz enthaltenen Ökosteuerpläne (Stromsteuer und
Energiesteuer) treffen auch die Landwirtschaft, stellt der Deutsche
Bauernverband (DBV) fest. Vor allem Betriebe mit hohem Stromverbrauch,
wie zum Beispiel Veredlungs- oder Gartenbaubetriebe, sollen künftig mehr
Energiesteuer zahlen. Die Bundesregierung hat ihre Pläne zwar
abgemildert, die Betroffenheit landwirtschaftlicher Betriebe bleibt aber
bestehen. Vor allem durch die vorgesehene Verdoppelung der
Sockelbetragsgrenze von 25.000 auf 50.000 Kilowattstunden wird ein
Großteil der Landwirtschaft von der Ermäßigung der Energiesteuer
ausgeschlossen. Dennoch erkennt der DBV an, dass die ursprünglichen
Pläne im „Sparpaket“ der Bundesregierung, die eine Verzehnfachung des
Sockelbetrages vorsahen, nachgebessert wurden. Mit den ursprünglichen
Plänen wäre die deutsche Landwirtschaft faktisch völlig aus der
Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Ermäßigung herausgefallen, was der
DBV kritisiert hatte. Nun können wenigstens landwirtschaftliche Betriebe
mit hohem Stromverbrauch, zum Beispiel Tierhalter oder
Gartenbaubetriebe, wieder erwarten, eine Ermäßigung bei der Ökosteuer zu
erhalten. Aber auch diese Betriebe werden belastet, da die
Steuerermäßigung halbiert werden soll.
Der DBV erinnert daran, dass die Landwirtschaft
bereits seit Einführung der Ökosteuer durch deren Verwendung zur
Reduzierung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung strukturell
benachteiligt ist. Vor allem landwirtschaftliche Familienbetriebe
können nicht oder allenfalls in geringem Maße von den Entlastungen bei
der gesetzlichen Rentenversicherung profitieren.
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