04.03.2011 | 09:00:00 | ID: 8456 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarwirtschaft

AFP: Anträge vom 24. März bis 6. April einreichen

Oldenburg (agrar-PR) - Anträge für das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) können in diesem Jahr vom 24. März bis 6. April gestellt werden.
Die Unterlagen sind einzureichen bei den örtlichen Dienststellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, bei denen es auch Antragsvordrucke gibt. Weitere Informationen und Antragsvordrucke zum Download gibt es im Internet auf der Homepage der Landwirtschaftskammer (www.lwk-niedersachsen.de/foerderung).

Angesichts der hohen Investitionsbereitschaft landwirtschaftlicher Unternehmen rechnet die Kammer damit, dass das Antragsvolumen die begrenzten Fördermittel in Höhe von etwa 45 Mio. Euro deutlich überschreiten wird. Um möglichst viele Betriebe zu fördern, wurde der allgemeine Zuschuss von 25 Prozent auf 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten gesenkt. Der Höchstbetrag liegt jetzt bei 200.000 Euro. Bei Investitionen in die besonders tiergerechte Haltung bleibt es bei 30 Prozent Zuschuss.

Gefördert werden Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter für die Erzeugung, Verarbeitung oder Direktvermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Vor der Bewilligung darf noch nicht mit dem Vorhaben begonnen worden sein. Ausgenommen von der Förderung sind die Ausdehnung der Mastschweine- und Mastgeflügelhaltung sowie die Kleingruppenhaltung von Legehennen.

AFP ist das zentrale Programm zur Förderung von Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben. Die Länder Niedersachsen und Bremen gewähren dafür Zuschüsse im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ und unter finanzieller Beteiligung der EU. Ziel des AFP ist es, die Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Unternehmen zu fördern, indem Produktions- und Arbeitsbedingungen optimiert und rationalisiert, die Produktionskosten gesenkt und/oder Tierschutz und Tierhygiene verbessert werden. (lwk-ns)
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