23.01.2012 | 14:15:00 | ID: 11975 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarwirtschaft

Am 1. März ist Antragsschluss für den nächsten Milchbörsentermin

München (agrar-PR) - Am 1. April findet der nächste Handelstermin an den Milchquotenübertragungsstellen statt.
Die letzte Frist für die Einreichung der Anträge ist Donnerstag, der 1. März. An diesem Tag müssen Anbieteranträge vollständig, d.h. samt der erforderlichen Anlagen, entweder der Milchquotenübertragungsstelle selbst oder dem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorliegen. Nachfrageranträge können nur bei der Übertragungsstelle eingereicht werden. Da nach der Einreichungsfrist eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden können, werden insbesondere die Nachfrager gebeten, ausreichend Zeit für die Postzustellung einzukalkulieren.

Nachfrager mussten bisher ihrem Nachfragegebot eine Bankbürgschaft beifügen. Künftig ist es auch möglich, eine Vorabüberweisung vorzunehmen. Diese muss – wie die Bankbürgschaft auch – mindestens den Betrag umfassen, der sich aus der nachgefragten Menge und dem maximalen Gebotspreis zusammensetzt. Nähere Hinweise zur Vorabüberweisung enthalten das neugefasste Antragsformblatt und das dazugehörige Merkblatt. Nachfrager, die von der Vorlage einer Bankbürgschaft Gebrauch machen möchten, sollten berücksichtigen, dass deren Ausstellung erfahrungsgemäß oft mehrere Tage dauert.

Für Nachfrager relevant ist zudem, dass der sogenannte Preiskorridor praktisch nicht mehr existiert. Dieser wird nur angewandt, wenn beim ersten Rechengang ein Quotenpreis von mindestens 30 Cent errechnet wird. Dies ist für die Zukunft eher unwahrscheinlich. Daher brauchen Nachfrager auf diesen Korridor keine Rücksicht mehr zu nehmen.

Anbieter benötigen für ihr Abgabeangebot einen Nachweis der Molkerei und einen Nachweis der Landesstelle (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten). Quotenverkäufer sollten sich frühzeitig an ihr Amt wenden, da die Erstellung des Nachweises, dass die angebotene Menge dem Anbieter tatsächlich in voller Höhe zusteht, in manchen Fällen sehr zeitaufwändig ist.

Quoteninhaber, deren Quote bisher verpachtet war und nunmehr zurückübertragen wurde, müssen diese – sofern sie nicht selbst wieder Milch erzeugen – beim erstmöglichen Börsentermin anbieten und spätestens beim zweiten möglichen Termin erfolgreich sein. Andernfalls wird diese Quote entschädigungslos eingezogen. Alle erfolgreichen Quotenverkäufer erhalten das gleiche Entgelt für ihre Quote – unabhängig davon, ob sie genau den später ermittelten Gleichgewichtspreis oder beispielsweise nur 1 Ct/kg verlangt haben.

Die Antragsformblätter sind erhältlich bei den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, bei den meisten Geschäftsstellen des Bauernverbandes sowie im Internetangebot der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) unter ‚Milchbörsenübertragungsstelle Bayern‘. Auf dieser Internetseite können auch alle Ergebnisse der bisherigen Börsentermine nachgelesen werden. Der letzte Gleichgewichtspreis in Deutschland West betrug 13 Ct/kg. (lfl)
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