27.01.2011 | 15:23:00 | ID: 7997 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarwirtschaft

Am 1. März ist Antragsschluss für den nächsten Milchbörsentermin

Freising (agrar-PR) - Am 1. April findet der nächste Handelstermin an den Milchquotenübertragungsstellen statt. Die letzte Frist für die Einreichung der Anträge ist Dienstag, der 1. März.
An diesem Tag müssen Anbieteranträge vollständig, d.h. samt der erforderlichen Anlagen, entweder der Milchquotenübertragungsstelle selbst oder dem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorliegen. Nachfrageranträge können nur bei der Übertragungsstelle selbst eingereicht werden. Da nach dem Einreichungsschlusstermin eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden können, werden insbesondere die Nachfrager gebeten, eine angemessene Frist für die Postzustellung einzukalkulieren.

Nachfrager müssen dem Nachfragegebot eine Bankbürgschaft beifügen. Dabei ist zu beachten, dass die Ausstellung solcher Bankbürgschaften insbesondere in Bankfilialen oftmals eine ganze Woche dauert. Anbieter benötigen für ihr Abgabeangebot einen Nachweis der Molkerei und einen Nachweis der Landesstelle (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten). Quoteninhaber, deren Quote bisher verpachtet war und nunmehr zurückübertragen wurde, müssen diese - sofern sie nicht selbst wieder Milch erzeugen - beim erstmöglichen Börsentermin anbieten und spätestens beim zweiten möglichen Termin erfolgreich sein. Ansonsten wird diese Quote entschädigungslos eingezogen.

Die Antragsformblätter sind erhältlich bei den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, bei den meisten Geschäftsstellen des Bauernverbandes oder im Internetangebot der LfL unter 'Milchquotenübertragungsstelle Bayern'. Dort können auch alle Ergebnisse der bisherigen Börsentermine nachgelesen werden. Der letzte Gleichgewichtspreis in Deutschland West betrug 8 Ct/kg. (LfL)
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