31.03.2011 | 03:23:00 | ID: 8864 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarwirtschaft

Antragstellung für Agrarförderung 2011 wieder digital möglich

Schwerin (agrar-PR) - Landwirte erhalten wie in den Vorjahren in den nächsten Tagen ihre Unterlagen für die Agrarförderung in digitaler Form auf CD.
Die Antragsunterlagen werden zur Zeit zentral über das Datenverarbeitungszentrum Schwerin erstellt und in den kommenden zwei Wochen an diejenigen Antragsteller versandt, die bereits 2010 einen Agrarantrag eingereicht haben bzw. die bereits als Neuantragstelller 2011 erfasst sind.

Die betriebsbezogene CD enthält u. a. Daten des Antragstellers aus dem Vorjahr, das Anwendungsprogramm für die elektronische Antragsbearbeitung, alle Antragsformulare sowie die "Hinweise und Erläuterungen", die auch ohne Installation der Anwendungssoftware ausgedruckt werden können.

Eine zweite CD enthält die Rasterdaten (Luftbilder) für den Landkreis, in dem der Antragsteller seinen Betriebssitz hat. Antragsteller, die bereits 2010 ihren Antrag digital eingereicht haben, erhalten die Antragsparzellen des Vorjahres in digitaler Form als Grundlage für die Antragstellung 2011 vorbelegt.

Eine programmgesteuerte Plausibilisierung beim Ausfüllen der Antragsdaten verhindert unnötige Fehler. Bei Nutzung der digitalen Antragstellung kann der Agrarantrag per Datenträger oder online über das Internet eingereicht werden.

Antragsteller, die 2011 erstmals einen Antrag zu flächenbezogen Maßnahmen im Rahmen der Direktzahlung oder für die neuen Agrarumweltmaßnahmen (Erosionsschutz, Bienenweide usw.) stellen, können die entsprechenden Antragsformulare ab der 15. Kalenderwoche bei den zuständigen Behörden erhalten.

"Im vergangenen Jahr haben 90 Antragsteller ihren Antrag verspätet eingereicht und somit unnötige Kürzungen in Kauf genommen. Bitte denken Sie daran, dass der Antrag spätestens bis zum 16.Mai 2011 beim zuständigen Amt abgegeben werden muss", erinnert Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Mit dem Agrarförderantrag werden jährlich die EU-Agrarfördermttel im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP 2005-2013) aus der ersten und zweiten Säule beantragt.

Die Direktzahlungen der ersten Säule erhalten landwirtschaftliche Betriebsinhaber als finanziellen Ausgleich für die in der EU geltenden hohen Standards im Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutz. Darüber hinaus können sie an Fördermaßnahmen der zweiten Säule teilnehmen. (PD)
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