13.01.2024 | 11:11:00 | ID: 38606 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarwirtschaft

Auszahlungsstart des Hilfsprogramms für Freilandobst- und Hopfenbaubetriebe

Berlin (agrar-PR) - Ab Montag werden rund 28 Millionen Euro Hilfen an über 13.400 Betriebe überwiesen
Am Montag, 15. Januar, beginnt die Auszahlung der Zweiten Anpassungsbeihilfe für Freilandobst- und Hopfenbaubetriebe, die seit dem Frühjahr 2020 besonders stark unter wirtschaftlichen Schwierigkeiten leiden.

Dazu erklärt der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir: „Wir machen es für die Landwirtinnen und Landwirte so einfach wie möglich: Sie bekommen das Geld ganz unbürokratisch, keiner muss am Schreibtisch sitzen und einen Antrag ausfüllen. Ab kommender Woche werden unsere zielgenauen Hilfen an über 13.400 Betriebe ausgezahlt, die von gestörten Lieferketten und den gestiegenen Energiekosten besonders hart getroffen sind. Noch in diesem Monat werden rund 28 Millionen Euro auf den Höfen ankommen.“

Seit Beginn der COVID-19-Pandemie kämpfen gerade Obst- und Hopfenbaubetriebe mit den Folgen gestörter Lieferketten. Aber auch die gestiegenen Energiekosten in Folge des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine schlagen bei Produktionsmitteln hart zu Buche.

Die Anpassungsbeihilfe wird von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ausgezahlt. Die individuelle Beihilfe pro Betrieb richtet sich nach den Hektarzahlen, die bei der SVLFG hinterlegt sind. Da der Kreis der berechtigten Betriebe eindeutig bestimmt ist, kann die SVLFG die Anpassungsbeihilfe deshalb auch unbürokratisch ohne Antragsverfahren an die Landwirtinnen und Landwirte auszahlen.

Die Zweite Anpassungsbeihilfe ist auf 15.000 Euro pro Unternehmen begrenzt, damit möglichst viele Betriebe davon profitieren können. 391 Unternehmen werden jetzt eine Anpassungsbeihilfe in Höhe des Maximalbetrags erhalten.

Die Anpassungsbeihilfe teilt sich wie folgt auf die berechtigten Sektoren auf: 

Sektor

       Anteil in EURO*

               Anteil
               in %

           Anzahl                  Unternehmen**

Baumobst

13.619.586,15      

48,3               

9.990                

Beerenobst

 5.978.079,41      

21,2              

3.656                

Obstbau Maschinell

1.748.404,42      

6,2              

1.369                 

Hopfen

6.836.337,37      

24,3             

1.046                 

* Rundungsdifferenzen möglich

** Mehrfachnennungen enthalten, da Betriebe aufgrund ihrer Ausrichtung mehreren Sektoren angehören können


Die Mittel für das Hilfspaket stammen aus dem Haushalt der EU. Die Europäische Kommission hat im Sommer 2023 für 22 Mitgliedstaaten (ohne Ukraine-Anrainerstaaten) ein Hilfsprogramm aufgelegt, um Landwirtinnen und Landwirte in wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu unterstützen. Deutschland hat rund 36 Millionen Euro von den insgesamt 330 Millionen des Hilfspakets erhalten. Neben dem Freilandobst- und Hopfensektor werden in Deutschland damit Weinbaubetriebe für die temporäre Krisendestillation unterstützt. Damit können bis zu 10 Millionen Liter Wein zu Industriealkohol verarbeitet werden. 46 Betriebe haben Anträge für die Krisendestillation gestellt (alle im Anbaugebiet Württemberg).

Der Umfang der Anträge beträgt rund 8 Millionen Liter Rotwein. Die Vergütung liegt bei 0,60 Euro pro Liter zzgl. einer Pauschale von 0,05 Euro pro Liter für die Transport- und Destillationskosten. Die Destillation muss bis Ende Januar 2024 abgeschlossen sein und wird voraussichtlich einen Umfang von rund 5,4 Millionen Euro haben.

Pressekontakt
Herr Mathia Paul
Telefon: 030 / 18529-3170
E-Mail: poststelle@bmel.bund.de
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
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