14.12.2010 | 13:41:00 | ID: 7342 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarwirtschaft

Berlakovich: 180 Millionen für Agrarinvestitionskredite freigegeben: Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft bäuerlicher Betriebe

Wien (agrar-PR) - Wichtige Unterstützung für Bauern in wirtschaftlich schwierigen Zeiten
Für die heimische Landwirtschaft wird 2011 ein Kreditvolumen von 180 Millionen Euro für geförderte Agrarinvestitionskredite zur Verfügung gestellt. Das teilt Landwirtschaftsminister Niki Berlakovich mit. Ziel der Agrarinvestitionskredite (AIK) ist die Unterstützung von Investitionen, die Erleichterung des Anpassungsprozesses an die sich ständig ändernden technischen und wirtschaftlichen Verhältnisse und die Erleichterung des Einstiegs durch Hofübernehmerinnen und Hofübernehmer. Dafür werden für längerfristige Kredite Zinsenzuschüsse (Darlehen mit verbilligtem Zinssatz) gewährt.

Wie in den vergangenen Jahren wird mit rund 2.700 Investitionsfällen gerechnet, das ausgelöste Investitionsvolumen wird rund 375 Mio. Euro betragen.

Agrarinvestitionskredite sind insbesondere für die Finanzierung größerer einzelbetrieblicher Investitionen unverzichtbar. Dabei handelt es sich um geförderte Kredite mit einer Laufzeit zwischen fünf und 20 Jahren, bei denen mit Bundes- und Landesmitteln Zinsenzuschüsse bezahlt werden.

"Gerade jetzt, in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist die Unterstützung bei betriebswirtschaftlich notwendigen Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben besonders wichtig. Mit den Agrarinvestitionskrediten sichern Bäuerinnen und Bauern nicht nur den Fortbestand ihrer eigenen Betriebe, ihre Investitionstätigkeit ist auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für unsere ländlichen Regionen. Damit werden auch regionale Gewerbebetriebe indirekt unterstützt und Arbeitsplätze geschaffen und erhalten", so Berlakovich.

Für Hofübernehmerinnen und Hofübernehmer, Investitionen in benachteiligten Gebieten, für Marktnischen, Gartenbau und Erneuerungspflanzungen im Obstbau beträgt der Zinsenzuschuss 50 Prozent des verrechneten Bruttozinssatzes. Alle übrigen werden mit 36 Prozent bezuschusst. Die Laufzeit der Agrarinvestitionskredite beträgt für technische Maßnahmen maximal zehn und für bauliche Maßnahmen maximal zwanzig Jahre. Mögliche Förderungsempfänger sind natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen mit Sitz in Österreich, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften. Dies teilt das Lebensministerium abschließend mit. (BMLFUW)
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