25.03.2015 | 11:15:00 | ID: 20017 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarwirtschaft

Elf Prozent der Erwerbstätigen in NRW waren 2011 selbstständig

Düsseldorf (agrar-PR) -

(IT.NRW). Elf Prozent der 8,6 Millionen Erwerbstätigen in Nordrhein- Westfalen waren am 9. Mai 2011 selbstständig. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt anhand von Ergebnissen des Zensus 2011 mitteilt, stellten Selbstständige damit die zweitgrößte Berufsgruppe. Die Selbstständigenquote war in Meerbusch (19 Prozent) im Rhein-Kreis Neuss und in Odenthal im Rheinisch-Bergischen Kreis, in Bad Honnef im Rhein-Sieg-Kreis und in Bad Münstereifel im Kreis Euskirchen (alle jeweils 16 Prozent) am höchsten. Die geringsten Anteile gab es in Espelkamp im Kreis Minden-Lübbecke und in Ibbenbüren im Kreis Steinfurt (beide jeweils sechs Prozent). 

Die größte Gruppe der Erwerbstätigen stellten mit 83 Prozent Angestellte und Arbeiter. Die größten Anteile wiesen hier landesweit Harsewinkel im Kreis Gütersloh und Espelkamp im Kreis Minden-Lübbecke (jeweils 91 Prozent) sowie Werdohl (90 Prozent) im Märkischen Kreis auf. Die geringsten Anteile stellten die Statistiker in Meckenheim (74 Prozent) im Rhein-Sieg-Kreis sowie in Bad Münstereifel im Kreis Euskirchen, in Meerbusch im Rhein-Kreis Neuss und in Bad Honnef und Rheinbach, beide im Rhein-Sieg-Kreis (alle jeweils 75 Prozent) fest.

Fünf Prozent der Erwerbstätigen in NRW waren Beamte. Die höchsten Beamtenquoten hatten Rheinbach (13 Prozent), Meckenheim (12 Prozent), Sankt Augustin, Swisttal und Alfter (jeweils 11 Prozent), die alle im Rhein-Sieg-Kreis liegen.

Ein Prozent der Erwerbstätigen waren mithelfende Familienangehörige; einen besonders hohen Anteil hatte hier die Stadt Straelen im Kreis Kleve (4 Prozent).

Die vorliegenden Ergebnisse des Zensus 2011 erlaubten erstmals seit der letzten Volkszählung (1987) wieder die Betrachtung von Erwerbstätigenzahlen nach Berufsgruppen auch für kreisangehörige Städte und Gemeinden ab 10 000 Einwohnern. Als erwerbstätig galten Personen ab 15 Jahren in Privathaushalten, die im Zeitraum vom 9. bis 15. Mai 2011 mindestens eine Stunde lang gegen Entgelt oder im Rahmen einer selbstständigen oder mithelfenden Tätigkeit gearbeitet hatten. (IT.NRW)

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