13.01.2011 | 14:17:00 | ID: 7765 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarwirtschaft

Hering: Bestätigung der Abgaben für Weinwerbung durch OVG sehr erfreulich

Mainz (agrar-PR) - Weinbauminister Hendrik Hering zeigte sich über die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) in Koblenz, Klagen von Kellereien und Winzern gegen die Abgaben für den Deutschen Weinfonds und die Gebietsweinwerbungen abzuweisen, sehr erfreut.
Entsprechende erstinstanzliche Urteile der Verwaltungsgerichte wurden damit vom OVG bestätigt. „Das ist ein wichtiges Signal für die Winzer des Landes. Eine zentrale Weinwerbung sei gerade für die mittelständischen und kleinen Winzerbetriebe unverzichtbar“, so Hering.

Das Gericht habe nun nicht nur wie bei der vorhergehenden Entscheidung im September die Abgaben für den Deutschen Weinfonds sondern nun auch die Abgaben für die gebietlichen Werbeeinrichtungen als verfassungsgemäß beurteilt, unterstrich Hering. Der Minister betonte, dass endgültige Rechtssicherheit erst geschaffen sei, wenn alle Rechtsmittel ausgeschöpft seien. Gleichwohl werde für Weinfonds und Gebietsweinwerbungen mit einer solchen Entscheidung im Rücken die Arbeit und damit die Werbung für den deutschen Wein deutlich erleichtert.

Durch das Urteil sieht sich Hering in seiner von Anfang an in dieser Frage vertretenen Rechtsauffassung bestätigt. Rechtsgutachten, die das Land zur Klärung der Verfassungsmäßigkeit der Abgaben in Auftrag gegeben hatte, waren ebenfalls zu dem Ergebnis gekommen, dass die Abgabenerhebung verfassungsgemäß ist. (PD)
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